ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Tierpflegesalon Serafino Oase

TEIL 1 – ALLGEMEINE REGELUNGEN, GESUNDHEIT, HYGIENE & TIERSCHUTZ

  1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln sämtliche Dienstleistungen, Vereinbarungen und Geschäftsbeziehungen zwischen dem Tierpflegesalon Serafino Oase und dem Tierhalter.

Mit der Terminvereinbarung, Terminbuchung, Anmeldung oder Inanspruchnahme einer Leistung erkennt der Kunde diese AGB verbindlich an.

Es gelten jeweils die zum Zeitpunkt der Terminvereinbarung aktuellen AGB.

Abweichende Bedingungen des Tierhalters finden keine Anwendung, es sei denn, der Salon stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.

Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen des Salons, einschließlich Fellpflege, Beratung, Betreuung, Pension, Urlaubsbetreuung, Tagesbetreuung sowie ergänzende Dienstleistungen.

 

  1. Gesundheitszustand des Tieres

Der Tierhalter bestätigt, dass sein Tier zum Zeitpunkt der Behandlung gesund, transportfähig und frei von ansteckenden Krankheiten ist.

Der Tierhalter verpflichtet sich, sämtliche bekannten gesundheitlichen und verhaltensrelevanten Besonderheiten vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen.

Hierzu zählen insbesondere:

  1. Erkrankungen
  2. chronische Erkrankungen
  3. Hauterkrankungen
  4. Fellprobleme
  5. Allergien
  6. Medikamentengaben
  7. Verletzungen
  8. Operationen
  9. Herz- und Kreislauferkrankungen
  10. Atemwegserkrankungen
  11. Epilepsie
  12. Verhaltensauffälligkeiten
  13. Angstverhalten
  14. Unsicherheiten
  15. Aggressionsverhalten
  16. frühere Beißvorfälle

Diese Informationen sind erforderlich, um eine sichere, tierschutzgerechte und fachlich korrekte Behandlung durchführen zu können.

Der Salon ist berechtigt, Behandlungen abzulehnen, zu verschieben oder abzubrechen, wenn gesundheitliche Risiken bestehen oder wesentliche Informationen verschwiegen wurden.

Tierärztliche, medizinische oder sonstige Folgekosten, die aufgrund verschwiegener oder unvollständiger Angaben entstehen, trägt ausschließlich der Tierhalter.

 

  1. Tiere mit besonderen Risiken

Bei Senioren, chronisch kranken Tieren, Risikotieren oder Tieren mit körperlichen Einschränkungen erfolgt die Behandlung unter besonderer Vorsicht.

Der Salon ist berechtigt:

  1. Leistungen anzupassen,
  2. Behandlungen zu verkürzen,
  3. Behandlungen abzubrechen,
  4. Behandlungen abzulehnen.

Komplikationen, die auf bereits bestehende Erkrankungen oder gesundheitliche Vorschäden zurückzuführen sind, begründen keine Haftung des Salons.

 

  1. Medikamentengabe

Der Salon verabreicht grundsätzlich keine Medikamente, Beruhigungsmittel, Sedativa oder sonstige medizinische Präparate.

Ausnahmen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

Die Verantwortung für medizinische Behandlungen verbleibt beim Tierhalter beziehungsweise behandelnden Tierarzt.

 

  1. Parasitenbefall & Hygiene

Der Tierhalter bestätigt, dass das Tier frei von Parasitenbefall übergeben wird.

Wird während der Behandlung ein Befall mit Flöhen, Haarlingen, Läusen, Milben oder sonstigen Parasiten festgestellt, kann die Behandlung sofort abgebrochen werden.

Zum Schutz anderer Tiere, Kunden und des Betriebes verpflichtet sich der Tierhalter zur Übernahme:

  1. einer Parasiten- und Reinigungsgebühr in Höhe von 300,00 €,
  2. der erforderlichen Desinfektionsmaßnahmen,
  3. nachweislich entstandener Zusatzkosten,
  4. Kosten durch notwendige Terminverschiebungen,
  5. Kosten durch notwendige Betriebsschließungen.

Der Tierhalter verpflichtet sich außerdem, Tier und häusliches Umfeld fachgerecht behandeln zu lassen.

Eine Fortsetzung der Pflege ist erst nach nachgewiesener Parasitenfreiheit möglich.

 

  1. Filz, Verfilzungen & notwendige Schur

Bei starkem Filz entscheidet ausschließlich der Salon über die tierschutzgerechte Vorgehensweise.

Der Tierhalter erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass:

  1. eine Kurzschur erforderlich sein kann,
  2. optische Nachteile keinen Reklamationsgrund darstellen,
  3. Hautreizungen, Hautrötungen oder Schürfungen entstehen können,
  4. bestehende Hautprobleme erst nach Entfernung des Filzes sichtbar werden können.

Der Salon haftet nicht für Folgen, die auf Verfilzungen, eingewachsene Knoten, verdeckte Hautschäden oder bereits bestehende Hautprobleme zurückzuführen sind.

Soweit möglich informiert der Salon vorab über das geplante Vorgehen.

 

  1. Mindestalter & Tierschutz

Aus Gründen des Tierwohls werden grundsätzlich keine Behandlungen an Tieren durchgeführt, die jünger als 12 Wochen sind.

Der Salon ist jederzeit berechtigt, Leistungen einzuschränken, anzupassen oder abzubrechen, wenn dies aus Gründen des Tierschutzes erforderlich erscheint.

Maßgeblich ist stets das Wohl des Tieres.

 

  1. Verhalten des Tieres

Der Tierhalter informiert den Salon vorab über:

  1. Angstverhalten,
  2. Unsicherheiten,
  3. Schnappverhalten,
  4. Aggressionsverhalten,
  5. frühere Beißvorfälle,
  6. sonstige verhaltensrelevante Besonderheiten.

Der Salon kann die Behandlung ablehnen oder abbrechen, wenn:

  1. das Tier aggressiv ist,
  2. das Tier panisch reagiert,
  3. das Tier nicht sicher handelbar ist,
  4. die Sicherheit von Tier, Personal oder Dritten gefährdet wird.

Bereits entstandener Aufwand bleibt in diesem Fall zahlungspflichtig.

 

  1. Verhalten des Tierhalters

Der Tierhalter verpflichtet sich zu einem störungsfreien Ablauf der Behandlung.

Als störendes Verhalten gelten insbesondere:

  1. Zurufen während der Behandlung,
  2. Einwirken auf das Tier während der Behandlung,
  3. Festhalten oder Berühren des Tieres,
  4. Anweisungen an das Tier entgegen den Anweisungen des Groomers,
  5. Aufbau von Unruhe oder Stresssituationen.

Wird eine Behandlung aus diesen Gründen abgebrochen, bleibt der bis dahin entstandene Aufwand beziehungsweise der vereinbarte Behandlungspreis fällig.

 

  1. Maulkorbpflicht & Sicherheitsmaßnahmen

Der Salon ist berechtigt, Maulkörbe, Soft-Maulkörbe oder vergleichbare Sicherungsmaßnahmen einzusetzen, wenn dies zum Schutz von Tier, Personal oder Dritten erforderlich ist.

Der Einsatz solcher Maßnahmen stellt keinen Reklamationsgrund dar.

Lehnt der Tierhalter eine notwendige Sicherheitsmaßnahme ab, kann die Behandlung beendet oder verweigert werden.

Bereits begonnene Leistungen bleiben zahlungspflichtig.

 

  1. Notfall & tierärztliche Versorgung

Tritt während der Betreuung oder Behandlung ein medizinischer Notfall ein, ist der Salon berechtigt, einen Tierarzt oder tierärztlichen Notdienst zu kontaktieren.

Sämtliche hierdurch entstehenden Kosten trägt der Tierhalter.

 

  1. Transport & Übergabe

Der Tierhalter verpflichtet sich, das Tier sicher und tierschutzgerecht zum Termin zu transportieren.

Während der Behandlung steht das Tier unter Aufsicht des Salons.

Eine Begleitung in den Behandlungsraum erfolgt ausschließlich nach Zustimmung des Salons.

 

  1. Schmuck, Halsbänder & Zubehör

Tiere sollen nach Möglichkeit ohne Halsband, Geschirr oder sonstiges Zubehör abgegeben werden.

Für Beschädigungen, Verluste oder Verletzungen, die durch am Tier verbliebenes Zubehör verursacht werden, übernimmt der Salon keine Haftung.

 

  1. Haftung des Salons

Der Salon arbeitet sorgfältig, fachgerecht und tierschutzorientiert.

Ein Restrisiko bei der Arbeit mit lebenden Tieren kann jedoch niemals vollständig ausgeschlossen werden.

Der Salon haftet ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Keine Haftung besteht insbesondere für:

  1. durch Filz verdeckte Hautprobleme,
  2. Parasitenfolgen,
  3. allergische Reaktionen,
  4. Verletzungen durch unvorhersehbares Tierverhalten,
  5. Stressreaktionen,
  6. Kreislaufreaktionen,
  7. gesundheitliche Komplikationen aufgrund bestehender Erkrankungen.
  8. Tierhalterhaftung

Gemäß § 833 BGB haftet der Tierhalter für sämtliche Schäden, die sein Tier verursacht.

Dies gilt insbesondere für:

  1. Personenverletzungen,
  2. Sachschäden,
  3. Schäden an Betriebseinrichtungen,
  4. Schäden an Geräten,
  5. Schäden an anderen Tieren.

Der Tierhalter bestätigt, dass eine Tierhalterhaftpflichtversicherung besteht oder er für entstandene Schäden persönlich aufkommt.

Der Salon ist berechtigt, einen entsprechenden Versicherungsnachweis zu verlangen.

 

 

TEIL 2 – ZAHLUNGEN, TERMINE, MAHNWESEN, HAUSRECHT & BETRIEBLICHE REGELUNGEN

  1. Terminvereinbarung, Stornierungen & Ausfallgebühren

Vereinbarte Termine sind verbindlich.

Der Tierhalter verpflichtet sich, vereinbarte Termine einzuhalten oder rechtzeitig abzusagen.

Eine kostenfreie Stornierung ist bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich.

Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor Terminbeginn, bei Nichterscheinen ohne Absage oder wenn der Termin aufgrund vom Tierhalter zu vertretender Umstände nicht durchgeführt werden kann, wird das zum Zeitpunkt der Terminvereinbarung gültige Basispaket als Ausfallgebühr fällig.

Das Basispaket beträgt derzeit 89,00 €.

Die Ausfallgebühr wird unabhängig davon fällig, ob die Behandlung tatsächlich begonnen wurde.

Der Tierhalter erkennt ausdrücklich an, dass Termine exklusiv reserviert werden und kurzfristig ausgefallene Termine in der Regel nicht anderweitig vergeben werden können.

Die Ausfallgebühr dient dem Ausgleich des durch die Terminreservierung entstandenen wirtschaftlichen Ausfalls sowie des organisatorischen Aufwandes.

Als Nichterscheinen gelten insbesondere:

  1. vollständiges Fernbleiben vom Termin,
  2. Erscheinen an einem falschen Termin,
  3. erhebliche Verspätung, die eine Behandlung unmöglich macht,
  4. Verweigerung der Behandlung vor Ort ohne berechtigten Grund,
  5. Verschweigen von Umständen, die eine Behandlung unmöglich oder unzumutbar machen.
  6. Preise, Preisänderungen & Zahlungsbedingungen

Es gelten die am Behandlungstag gültigen Preise.

Preislisten, Angebote und Preisbeispiele dienen der Orientierung.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag sofort nach Leistungserbringung ohne Abzug fällig.

 

  1. Zahlungsverzug, Mahnwesen & Inkasso

Gerät der Tierhalter mit einer Zahlung in Verzug, erfolgt ein dreistufiges Mahnverfahren.

Für jede Mahnung kann eine Mahnkostenpauschale in Höhe von 3,50 € berechnet werden.

Zusätzlich werden gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet.

Nach erfolgloser dritter Mahnung wird die offene Forderung an ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsbeistand zur weiteren Bearbeitung übergeben.

Die hierdurch entstehenden zusätzlichen Kosten trägt der Tierhalter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Mit Übergabe an Inkasso oder Rechtsbeistand kann ein dauerhaftes Behandlungsverbot ausgesprochen werden.

 

  1. Dauerhaftes Behandlungsverbot

Der Salon ist berechtigt, Kunden dauerhaft von zukünftigen Leistungen auszuschließen.

Dies gilt insbesondere bei:

Zahlungsverzug,

Inkassoverfahren,

aggressivem Verhalten,

wiederholten AGB-Verstößen,

Vertrauensverlust,

Beleidigungen,

unwahren Behauptungen,

rufschädigendem Verhalten,

rechtlichen Auseinandersetzungen.

Ein Anspruch auf zukünftige Termine oder Leistungen besteht nicht.

 

  1. Verunreinigungen & zusätzliche Reinigungsarbeiten

Der Tierhalter verpflichtet sich, das Tier in einem zumutbaren hygienischen Zustand zur Behandlung vorzustellen.

Kommt es während der Behandlung zu außergewöhnlichen Verunreinigungen, kann eine Reinigungs- und Hygienepauschale erhoben werden.

Die Reinigungs- und Hygienepauschale beträgt 30,00 €.

Dies gilt insbesondere bei:

  1. Erbrechen,
  2. Durchfall,
  3. starker Verschmutzung,
  4. wiederholtem Urinieren,
  5. außergewöhnlichem Reinigungsaufwand.

Weitergehende Kosten können bei nachweislich höherem Aufwand zusätzlich berechnet werden.

 

  1. Abbruch der Behandlung

Der Salon ist berechtigt, eine Behandlung jederzeit abzubrechen, wenn:

die Sicherheit gefährdet ist,

das Tier nicht sicher handelbar ist,

der Tierhalter den Ablauf stört,

tierschutzrelevante Gründe vorliegen,

gesundheitliche Risiken bestehen.

Der bis zum Abbruch entstandene Aufwand bleibt vollständig zahlungspflichtig.

 

  1. Rabatte, Aktionen & Gutscheine

Rabatte, Sonderaktionen und Gutscheine stellen freiwillige Leistungen dar.

Rabatte:

  1. sind nicht kombinierbar,
  2. gelten nur am Behandlungstag,
  3. sind nicht auszahlbar,
  4. wirken nicht rückwirkend.

Gutscheine sind grundsätzlich drei Jahre gültig und nicht auszahlbar.

 

  1. Mehrtierhaushalte

Rabatte für Mehrtierhaushalte gelten ausschließlich für Tiere, die tatsächlich im selben Termin gepflegt werden.

Nicht behandelte Tiere bleiben unberücksichtigt.

Ein Anspruch auf Mehrtierrabatte besteht nicht.

 

  1. Abholung zu spät / Überziehungsgebühr

Der Tierhalter verpflichtet sich, das Tier zum vereinbarten Zeitpunkt abzuholen.

Bei verspäteter Abholung kann eine Überziehungsgebühr erhoben werden.

Die Überziehungsgebühr beträgt 7,50 € pro angefangene Stunde.

Der Salon behält sich vor, bei wiederholter verspäteter Abholung zukünftige Termine abzulehnen.

 

  1. Tier nicht abgeholt – Verwahrungskosten

Wird ein Tier trotz Aufforderung nicht abgeholt, gilt das Tier als in Verwahrung gegeben.

Der Salon ist berechtigt, folgende Kosten zu berechnen:

Verwahrkosten: 7,50 € pro angefangene Stunde,

Betreuungskosten: 10,50 € pro angefangene Stunde.

Weitergehende Maßnahmen zum Schutz des Tieres bleiben vorbehalten.

 

  1. Behörden & Tierschutzstellen

Wird ein Tier über längere Zeit nicht abgeholt oder bestehen tierschutzrelevante Bedenken, ist der Salon berechtigt, Behörden, Veterinäramt oder Tierschutzorganisationen zu informieren.

Hieraus entstehende Kosten trägt der Tierhalter.

 

  1. Hausrecht

Der Salon übt auf dem gesamten Betriebsgelände das Hausrecht aus.

Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

Der Salon ist berechtigt, Personen bei störendem Verhalten des Geländes zu verweisen.

 

  1. Schmähkritik & Rufschutz

Untersagt sind insbesondere:

Schmähkritik,

Beleidigungen,

unwahre Tatsachenbehauptungen,

rufschädigende Aussagen,

geschäftsschädigende Veröffentlichungen.

Der Salon behält sich vor:

Unterlassungsansprüche geltend zu machen,

Schadensersatzforderungen geltend zu machen,

rechtliche Schritte einzuleiten,

ein dauerhaftes Behandlungsverbot auszusprechen.

Sachliche und wahrheitsgemäße Kritik bleibt hiervon unberührt.

 

  1. Datenschutz (DSGVO)

Kundendaten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet.

Die Verarbeitung erfolgt insbesondere für:

Terminverwaltung,

Kundenkommunikation,

Rechnungsstellung,

Dokumentation,

gesetzliche Nachweispflichten.

Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit dies gesetzlich zulässig oder erforderlich ist, insbesondere an:

Behörden,

Versicherungen,

Rechtsbeistände,

Inkassounternehmen.

 

  1. Dokumentation & Aufbewahrung

Behandlungsdokumentationen, Kundendaten, Terminunterlagen und interne Nachweise dürfen gespeichert und archiviert werden.

Die Speicherung erfolgt DSGVO-konform.

Der Salon ist berechtigt, Behandlungsverläufe, Auffälligkeiten, Terminverstöße, Zahlungsrückstände und sonstige vertragsrelevante Vorgänge zu dokumentieren und aufzubewahren.

 

TEIL 3 – ZUCHT, KÄUFERREGELUNGEN, KOMMUNIKATION, VERTRAUENSSCHUTZ & FREIWILLIGE LEISTUNGEN

  1. Zucht – Bolonka Zwetna & Maine Coon

Die Zucht erfolgt verantwortungsvoll, familiär, tierschutzorientiert und nach bestem Wissen und Gewissen.

Die Übergabe erfolgt ausschließlich mit:

Übergabeprotokoll,

Pflegeprotokoll.

Diese Unterlagen dienen der Transparenz, Dokumentation und Nachvollziehbarkeit.

Der Herkunftsnachweis sowie eine Dauerpflegekarte stellen freiwillige Serviceleistungen dar und begründen keinen Rechtsanspruch.

 

  1. Freiwillige Serviceleistungen (Zucht & Salon)

Freiwillige Leistungen können insbesondere sein:

Dauerpflegekarten,

lebenslange Pflegeangebote,

Zusatzberatungen,

Nachbetreuung,

Unterstützung bei Haltungsfragen,

Empfehlungen,

freiwillige Begleitung nach Übergabe.

Diese Leistungen erfolgen freiwillig und ohne Rechtsanspruch.

Der Salon beziehungsweise die Zucht ist jederzeit berechtigt, Umfang, Inhalt, Häufigkeit oder Fortführung freiwilliger Leistungen anzupassen, einzuschränken oder einzustellen.

 

  1. Zuchtkunden – Sonderregelungen

Für eigene Nachzuchten können besondere Leistungen angeboten werden.

Hierzu können insbesondere gehören:

Preisvorteile,

Sonderkonditionen,

Pflegeangebote,

Beratungsleistungen,

Betreuungsleistungen.

Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

Der Salon beziehungsweise die Zucht entscheidet nach eigenem Ermessen über Umfang, Fortführung oder Beendigung solcher Leistungen.

Bei Konflikten, Vertrauensverlust oder rechtlichen Auseinandersetzungen können Sonderleistungen jederzeit beendet werden.

 

  1. Rücknahme des Tieres

Eine Rücknahme des Tieres erfolgt ausschließlich nach individueller Vereinbarung.

Ein genereller Anspruch auf Rücknahme, Umtausch, Erstattung oder Rückkauf besteht nicht.

Eine freiwillige Rücknahme stellt stets eine Einzelfallentscheidung dar und begründet keinen Anspruch für andere Fälle.

 

  1. Weitergabe des Tieres

Der Käufer verpflichtet sich, das Tier nicht dauerhaft weiterzugeben, zu verkaufen oder abzugeben, ohne die Zucht zuvor hierüber zu informieren.

Im Falle einer notwendigen Abgabe wird empfohlen, die Zucht vorab zu informieren, damit eine tiergerechte Lösung unterstützt werden kann.

Ein Rücknahme-, Vorkaufs- oder Vermittlungsrecht besteht ausschließlich dann, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

 

  1. Kommunikationsregelung

Die Kommunikation erfolgt im angemessenen, respektvollen und sachlichen Rahmen.

Der Salon beziehungsweise die Zucht ist berechtigt:

Kommunikationswege festzulegen,

Antwortzeiten festzulegen,

Kommunikationszeiten festzulegen,

Kommunikation auf notwendige Inhalte zu beschränken.

Ein Anspruch auf sofortige Bearbeitung, ständige Erreichbarkeit oder jederzeitige Beratung besteht nicht.

 

  1. Kontaktabbruch

Bei nachhaltiger Störung des Vertrauensverhältnisses kann der Salon beziehungsweise die Zucht die Kommunikation auf notwendige Inhalte beschränken oder vollständig einstellen.

Dies gilt insbesondere bei:

wiederholten Konflikten,

Beleidigungen,

aggressivem Verhalten,

unangemessener Kommunikation,

Vertrauensverlust,

rechtlichen Auseinandersetzungen,

rufschädigendem Verhalten.

Ein Kontaktabbruch begründet keinen Mangel des Kaufvertrages.

Gesetzliche Rechte bleiben hiervon unberührt.

 

  1. Kein Anspruch auf lebenslange Beratung

Beratung, Unterstützung, Begleitung und Nachbetreuung erfolgen freiwillig.

Auch bei beworbener oder zuvor gewährter Unterstützung besteht kein Anspruch auf lebenslange Beratung.

Ein solcher Anspruch entsteht ausschließlich durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung.

 

  1. Konflikt-, Vertrauens- & schwierige Käufer

Der Salon beziehungsweise die Zucht ist berechtigt, freiwillige Leistungen, Beratung, Betreuung, Pflegeangebote oder Zusatzleistungen ganz oder teilweise einzustellen, wenn das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist.

Eine nachhaltige Störung kann insbesondere vorliegen bei:

wiederholten Konflikten,

respektlosem Verhalten,

Missachtung von Empfehlungen,

tierschutzkritischem Umgang mit dem Tier,

unwahren Behauptungen,

rufschädigendem Verhalten,

rechtlichen Auseinandersetzungen,

erheblicher Kommunikationsstörung,

Missbrauch freiwilliger Leistungen.

In solchen Fällen kann der Salon beziehungsweise die Zucht:

Zusatzleistungen beenden,

Beratungen einstellen,

Betreuungen ablehnen,

Pflegeangebote beenden,

die Kommunikation einschränken,

zukünftige Zusammenarbeit ablehnen.

Dies stellt keinen Mangel des Kaufvertrages dar.

Bereits erbrachte Leistungen bleiben hiervon unberührt.

Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.

 

  1. Social-Media & Veröffentlichungen durch Käufer

Fotos, Videos oder sonstige Inhalte über die Zucht, den Salon oder deren Leistungen dürfen veröffentlicht werden, soweit diese wahrheitsgemäß sind und keine Rechte Dritter verletzen.

Unzulässig sind insbesondere:

  1. unwahre Tatsachenbehauptungen,
  2. bewusst irreführende Darstellungen,
  3. manipulierte Inhalte,
  4. rufschädigende Veröffentlichungen,
  5. Veröffentlichungen mit dem Ziel der Herabwürdigung.

Der Salon beziehungsweise die Zucht behält sich rechtliche Schritte vor.

Sachliche und wahrheitsgemäße Erfahrungsberichte bleiben hiervon unberührt.

 

  1. Bewertungen & Rufschutz

Bewertungen sollen sachlich, fair und wahrheitsgemäß erfolgen.

Vor Veröffentlichung negativer Bewertungen wird empfohlen, zunächst eine direkte Klärung anzustreben.

Unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik oder rufschädigende Aussagen können rechtlich verfolgt werden.

Der Salon beziehungsweise die Zucht behält sich die Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen vor.

 

  1. Vertraulichkeit

Der Käufer erkennt an, dass Teile der Zuchtstätte und des Tierpflegesalons im privaten Umfeld betrieben werden.

Informationen über:

private Räumlichkeiten,

familiäre Verhältnisse,

organisatorische Abläufe,

interne Vorgänge,

sind vertraulich zu behandeln.

Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

 

  1. Veröffentlichung von Bildern, Dokumenten & Kommunikation

Ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung ist es nicht gestattet:

Fotos oder Videos aus privaten Bereichen anzufertigen oder zu veröffentlichen,

Bilder der Räumlichkeiten oder des Wohnumfeldes zu veröffentlichen,

Verträge, Protokolle oder interne Unterlagen zu veröffentlichen,

private Kommunikation zu veröffentlichen oder weiterzugeben.

Dies dient dem Schutz der Privatsphäre, der Tiere und der betrieblichen Abläufe.

 

  1. Vertragsstrafe bei Verstößen

Verstößt ein Käufer schuldhaft gegen die Regelungen zur Vertraulichkeit oder Veröffentlichung, verpflichtet er sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe.

Die Vertragsstrafe beträgt 2.500,00 € pro einzelnen Verstoß.

Als eigenständiger Verstoß gelten insbesondere:

jede einzelne Veröffentlichung von Fotos,

jede einzelne Veröffentlichung von Videos,

jede Veröffentlichung von Verträgen,

jede Veröffentlichung interner Dokumente,

jede Veröffentlichung privater Kommunikation,

jede Veröffentlichung in sozialen Netzwerken,

jede Veröffentlichung in Bewertungsportalen,

jede Veröffentlichung in Internetforen.

Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.

 

  1. Hausrecht in Zucht & Privatbereich

Die Zuchtstätte sowie Teile des Salons befinden sich im privaten Umfeld und unterliegen dem Hausrecht der Betreiberin.

Der Zutritt erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.

Den Anweisungen der Betreiberin ist Folge zu leisten.

Bei Verstößen kann ein Hausverweis ausgesprochen werden.

 

  1. Vertragsannahme bei Formularen & Online-Anfragen

Mit dem Absenden eines Formulars oder einer Online-Anfrage wird eine verbindliche Anfrage gestellt.

Mit der Anfrage werden die jeweils gültigen AGB anerkannt.

Ein Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Bestätigung durch den Salon beziehungsweise die Zucht zustande.

Der Salon beziehungsweise die Zucht ist berechtigt, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

 

  1. Schlussbestimmungen

Diese AGB sind Bestandteil sämtlicher Verträge, Buchungen, Reservierungen und Geschäftsbeziehungen.

Die jeweils aktuelle Fassung wird im Salon ausgehängt und kann auf den Internetseiten des Unternehmens eingesehen werden.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

Es gilt deutsches Recht.

Die gesetzlichen Vorschriften über Gerichtsstände bleiben unberührt.

 

ANHANG A – ZUSATZKLAUSELN, KOOPERATIONEN & FREIWILLIGE SONDERLEISTUNGEN

  1. Tierschutzrabatt (Adoptanten)

Serafino Oase kann für Tiere, die aus einem Tierschutzverein stammen, der mit Serafino Oase kooperiert, einen dauerhaften Rabatt auf Pflegeleistungen gewähren.

Der Rabatt gilt ausschließlich für das adoptierte Tier.

Voraussetzung ist ein entsprechender Nachweis über:

  • die Adoption,
  • die Vereinszugehörigkeit,
  • die Vermittlung über einen Kooperationsverein.
  • Ein Anspruch auf Gewährung, Höhe, Dauer oder Fortführung des Rabatts besteht nicht.
  • Der Rabatt stellt eine freiwillige Leistung dar.

Der Rabatt ist:

  • nicht übertragbar,
  • nicht auszahlbar,
  • nicht mit anderen Aktionen kombinierbar,

sofern keine ausdrückliche abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

Serafino Oase ist berechtigt, Nachweise jederzeit erneut anzufordern.

 

  1. Beendigung des Tierschutzrabatts

Der Rabatt kann insbesondere beendet werden, wenn:

  • kein ausreichender Nachweis vorliegt,
  • falsche Angaben gemacht wurden,
  • Missbrauch festgestellt wird,
  • die Kooperation mit dem Verein endet,
  • das Tier nicht mehr vom ursprünglichen Halter gehalten wird,
  • organisatorische Änderungen dies erforderlich machen,
  • Vertrauensverlust eingetreten ist.

Die Beendigung begründet keinen Anspruch auf Fortführung oder finanziellen Ausgleich.

 

  1. Pflegestellen-Kooperation

Serafino Oase kann im Rahmen freiwilliger Kooperationen Pflegeleistungen für Tiere aus anerkannten Pflegestellen kooperierender Tierschutzvereine anbieten.

Voraussetzung ist ein aktueller Nachweis, dass die betreuende Person als offizielle Pflegestelle eines Kooperationsvereins tätig ist.

Die Leistungen erfolgen freiwillig.

Ein Anspruch auf:

  • Termine,
  • Häufigkeit,
  • Umfang,
  • Fortführung,
  • Sonderkonditionen,

besteht nicht.

 

  1. Vorrang zahlender Kunden

Regulär zahlende Kunden haben grundsätzlich Vorrang bei der Terminvergabe.

Pflegestellenleistungen werden nach freien Kapazitäten vergeben.

Ein Anspruch auf Wunschtermine besteht nicht.

 

  1. Ablehnung von Pflegestellenleistungen

Serafino Oase ist berechtigt, Leistungen für Pflegestellen anzupassen, abzulehnen oder abzubrechen, insbesondere bei:

  • fehlendem Nachweis,
  • unklarem Tierstatus,
  • gesundheitlichen Risiken,
  • sicherheitsrelevanten Gründen,
  • organisatorischen Gründen,
  • Vertrauensverlust,
  • Missbrauch.

Eine Weitergabe der Leistungen an Dritte ist ausgeschlossen.#

 

  1. Vereinskooperationen allgemein

Serafino Oase kann Kooperationen mit Tierschutzvereinen, Pflegestellen, Vermittlungsorganisationen oder sonstigen Tierschutzprojekten eingehen.

Kooperationen stellen freiwillige Unterstützungsleistungen dar.

Ein Anspruch auf:

  • Leistungen,
  • Rabatte,
  • Sonderkonditionen,
  • dauerhafte Zusammenarbeit,

besteht nicht.

 

  1. Rechte von Serafino Oase bei Kooperationen

Serafino Oase entscheidet eigenständig über:

  • Beginn,
  • Umfang,
  • Organisation,
  • Anpassung,
  • Unterbrechung,
  • Beendigung

einer Kooperation.

Dies gilt insbesondere bei:

  • organisatorischen Änderungen,
  • Kapazitätsengpässen,
  • fehlender Zusammenarbeit,
  • Missbrauch,
  • Vertrauensverlust,
  • rechtlichen Risiken.

 

  1. Verantwortung der Vereine

Kooperationsvereine bleiben für folgende Bereiche selbst verantwortlich:

  • Tierstatus,
  • Vermittlung,
  • Gesundheitsangaben,
  • Pflegestellenorganisation,
  • Dokumentation,
  • rechtliche Verpflichtungen.

Serafino Oase übernimmt hierfür keine Haftung.

 

  1. Verwendung von Vereinsnamen und Logos

Die Verwendung von Vereinsnamen, Logos, Bildern oder sonstigen Kennzeichen erfolgt ausschließlich mit Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers.

Die Nennung eines Vereins begründet keine dauerhafte Kooperation.

 

  1. Freiwillige Sonderleistungen

Sämtliche freiwilligen Sonderleistungen von Serafino Oase erfolgen ohne Rechtsanspruch.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Sonderrabatte,
  • Zusatzleistungen,
  • kostenlose Leistungen,
  • Nachbetreuung,
  • Beratung,
  • Sondertermine,
  • Notfalltermine,
  • Kulanzregelungen,
  • Unterstützung bei Vermittlungen,
  • Unterstützung im Tierschutz.

 

  1. Widerruf freiwilliger Leistungen

Freiwillige Leistungen können jederzeit angepasst, eingeschränkt oder beendet werden.

Dies gilt insbesondere bei:

  • Vertrauensverlust,
  • Konflikten,
  • Missbrauch,
  • wiederholten Terminverstößen,
  • Zahlungsverzug,
  • unangemessenem Verhalten,
  • organisatorischen Gründen.

Ein Anspruch auf Fortführung besteht nicht.

 

  1. Keine Gleichbehandlungspflicht

Freiwillige Leistungen, Rabatte oder Sonderkonditionen, die einzelnen Personen, Vereinen oder Organisationen gewährt werden, begründen keinen Anspruch anderer Personen oder Organisationen auf Gleichbehandlung.

Jede Entscheidung erfolgt individuell.

 

  1. Schlussbestimmung zu den Zusatzklauseln

Diese Zusatzklauseln ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Serafino Oase.

Soweit keine abweichende Regelung getroffen wurde, gelten die übrigen Bestimmungen der AGB uneingeschränkt fort.

Die Zusatzklauseln sind Bestandteil sämtlicher Verträge, Buchungen, Reservierungen, Kooperationen und sonstiger Geschäftsbeziehungen mit Serafino Oase.

 

17a. Kundenbogen, Leistungswünsche & Zahlungspflicht

Der Tierhalter ist verpflichtet, vor der Behandlung sämtliche gewünschten Leistungen, Besonderheiten, Pflegewünsche sowie relevante Informationen vollständig und wahrheitsgemäß im Kundenbogen anzugeben.

Maßgeblich für die Durchführung der Behandlung sind die im Kundenbogen dokumentierten Angaben.

Nicht schriftlich mitgeteilte Wünsche können bei Reklamationen grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.

Der Salon ist berechtigt, sich bei der Durchführung der Behandlung auf die im Kundenbogen gemachten Angaben zu verlassen.

Sämtliche Leistungen sind unmittelbar nach Abschluss der Behandlung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt keine Rechnungsstellung.

Der Tierhalter verpflichtet sich, für ausreichende Zahlungsmittel zum Zeitpunkt der Abholung des Tieres Sorge zu tragen.

Dem Tierhalter ist bekannt, dass sich in unmittelbarer Nähe des Salons Möglichkeiten zur Bargeldversorgung befinden, insbesondere ein Geldautomat der VR Bank. Fehlende Zahlungsmittel bei Abholung entbinden nicht von der sofortigen Zahlungspflicht.

Das Tier bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller fälligen Forderungen im Salon. Der Tierhalter erklärt sich mit dieser Regelung ausdrücklich einverstanden.

Entstehen durch eine verspätete Zahlung, verspätete Abholung oder die notwendige weitere Betreuung des Tieres zusätzliche Kosten, können diese dem Tierhalter gesondert in Rechnung gestellt werden.