Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Tierpflegesalon Serafino Oase

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der Serafino Oase (nachfolgend „Salon") und ihren Kunden (nachfolgend „Tierhalter") hinsichtlich aller im Tierpflegesalon angebotenen Leistungen.

(2) Hierzu gehören insbesondere:

  • Fellpflege,
  • Hundepflege,
  • Katzenpflege,
  • Pflege kleiner Heimtiere,
  • Spezialpflege,
  • Pflege verhaltensauffälliger Tiere,
  • Pflege von Senioren und gesundheitlich eingeschränkten Tieren,
  • Zahnsteinentfernung ohne Narkose,
  • Innenohrreinigung mit Kamera,
  • Krallenpflege,
  • Unterwollentfernung,
  • Baden und Föhnen,
  • Formschnitt,
  • Konturschnitt,
  • Komplettschur,
  • Blowerbehandlungen,
  • Hausbesuche,
  • Beratungsleistungen,
  • freiwillige Zusatzleistungen,
  • sämtliche auf der Website veröffentlichten Dienstleistungen.

(3) Diese AGB gelten ebenfalls für sämtliche Terminbuchungen, Hausbesuche, Beratungen, Pflegekarten, Rabattprogramme, freiwillige Sonderleistungen sowie sämtliche zukünftigen Geschäftsbeziehungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

(4) Abweichende Geschäftsbedingungen des Tierhalters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Salon stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(5) Mit jeder Terminbuchung, Terminvereinbarung oder Inanspruchnahme einer Leistung erkennt der Tierhalter diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich an.


§ 2 Vertragsabschluss

(1) Sämtliche Terminanfragen stellen zunächst unverbindliche Anfragen dar.

(2) Ein Vertrag kommt erst mit der ausdrücklichen Terminbestätigung durch den Salon zustande.

(3) Ein Anspruch auf Abschluss eines Vertrages oder Durchführung einer bestimmten Behandlung besteht nicht.

(4) Der Salon ist berechtigt, Terminanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn

  • tierschutzrechtliche Gründe entgegenstehen,
  • gesundheitliche Risiken bestehen,
  • Sicherheitsbedenken vorliegen,
  • unrichtige Angaben gemacht wurden,
  • frühere Vertragsverstöße vorliegen,
  • offene Forderungen bestehen,
  • organisatorische Gründe entgegenstehen.

§ 3 Terminvereinbarung

(1) Termine werden ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung vergeben.

(2) Maßgeblich sind ausschließlich die durch den Salon bestätigten Termine.

(3) Terminbestätigungen können insbesondere erfolgen über

  • das Online-Buchungssystem,
  • E-Mail,
  • WhatsApp,
  • oder einen sonstigen ausdrücklich angebotenen Kommunikationsweg.

(4) Der Tierhalter ist verpflichtet, sämtliche Kontaktdaten aktuell zu halten.

(5) Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.


§ 4 Elektronische Kommunikation

(1) Der Tierhalter erklärt sich damit einverstanden, dass die Kommunikation insbesondere über E-Mail und WhatsApp erfolgen kann.

(2) Hierüber können insbesondere versandt werden:

  • Terminbestätigungen,
  • Terminänderungen,
  • Rückfragen,
  • Informationen zur Behandlung,
  • organisatorische Hinweise,
  • Rechnungen,
  • sonstige vertragsrelevante Mitteilungen.

(3) Der Tierhalter verpflichtet sich, seine angegebenen Kommunikationswege regelmäßig zu kontrollieren.

(4) Ein Anspruch auf sofortige Beantwortung besteht nicht.


§ 5 Kundenbogen

(1) Vor der erstmaligen Behandlung ist der Kundenbogen vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen.

(2) Ohne vollständig ausgefüllten Kundenbogen erfolgt grundsätzlich keine Terminvergabe.

(3) Der Kundenbogen ist wesentlicher Bestandteil des Behandlungsvertrages.

(4) Der Tierhalter bestätigt insbesondere die Richtigkeit sämtlicher Angaben über

  • Gesundheitszustand,
  • Medikamente,
  • Allergien,
  • Parasiten,
  • Beißvorfälle,
  • Angstverhalten,
  • frühere Zwischenfälle,
  • bekannte Erkrankungen,
  • Herzprobleme,
  • Epilepsie,
  • Operationen,
  • Verhaltensauffälligkeiten,
  • sonstige Risiken.

(5) Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.


§ 6 Wahrheitsgemäße Angaben und Mitwirkungspflichten

(1) Der Tierhalter verpflichtet sich, sämtliche für die Behandlung relevanten Angaben vollständig, richtig und wahrheitsgemäß zu machen.

(2) Diese Verpflichtung besteht während der gesamten Vertragsdauer.

(3) Änderungen nach der Terminvereinbarung sind dem Salon spätestens vor Beginn der Behandlung mitzuteilen.

(4) Der Salon darf sich grundsätzlich auf die Angaben des Tierhalters verlassen.

(5) Schäden oder Mehraufwendungen, die auf schuldhaft falschen oder unvollständigen Angaben beruhen, können dem Tierhalter nach den gesetzlichen Vorschriften zugerechnet werden.

§ 7 Gesundheitszustand des Tieres

(1) Der Tierhalter verpflichtet sich, den Salon vor jeder Behandlung vollständig und wahrheitsgemäß über den Gesundheitszustand seines Tieres zu informieren.

(2) Hierzu gehören insbesondere Angaben über:

  • akute oder chronische Erkrankungen,
  • ansteckende Erkrankungen,
  • Operationen,
  • Verletzungen,
  • Allergien,
  • Medikamentengaben,
  • Herz-, Kreislauf- oder Atemwegserkrankungen,
  • Epilepsie,
  • Stoffwechselerkrankungen,
  • Schwangerschaft oder Säugezeit,
  • körperliche Einschränkungen,
  • bekannte Schmerzen,
  • sonstige gesundheitliche Besonderheiten.

(3) Änderungen des Gesundheitszustandes, die nach der Terminvereinbarung eintreten, sind dem Salon unverzüglich mitzuteilen.

(4) Der Salon ist berechtigt, die Behandlung abzulehnen, zu verschieben, anzupassen oder abzubrechen, wenn nach fachlicher Einschätzung gesundheitliche Risiken für das Tier, Mitarbeiter oder Dritte bestehen.


§ 8 Tiere mit besonderen Risiken

(1) Tiere mit gesundheitlichen Einschränkungen, chronischen Erkrankungen, hohem Alter oder besonderen Verhaltensauffälligkeiten werden ausschließlich unter besonderer Berücksichtigung ihres individuellen Gesundheitszustandes behandelt.

(2) Der Tierhalter verpflichtet sich, sämtliche bekannten Risiken vor der Behandlung mitzuteilen.

(3) Der Salon entscheidet nach fachlicher Einschätzung über:

  • die Durchführbarkeit der Behandlung,
  • notwendige Pausen,
  • die Behandlungsdauer,
  • erforderliche Sicherheitsmaßnahmen,
  • einen möglichen Behandlungsabbruch.

(4) Das Tierwohl hat jederzeit Vorrang vor kosmetischen Wünschen.


§ 9 Medikamentengabe

(1) Eine Medikamentengabe erfolgt ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung.

(2) Der Tierhalter hat sämtliche Medikamente einschließlich Dosierung, Zeitpunkt der Verabreichung sowie Besonderheiten schriftlich mitzuteilen.

(3) Der Salon darf sich auf die Angaben des Tierhalters verlassen.

(4) Für Folgen unrichtiger oder unvollständiger Angaben haftet der Tierhalter nach den gesetzlichen Vorschriften.


§ 10 Parasitenbefall und Hygiene

(1) Der Tierhalter ist verpflichtet, einen bekannten oder vermuteten Parasitenbefall vor dem Termin mitzuteilen.

(2) Hierzu gehören insbesondere:

  • Flöhe,
  • Zecken,
  • Milben,
  • Haarlinge,
  • Läuse,
  • Würmer,
  • sonstige ansteckende Parasiten.

(3) Der Salon entscheidet nach fachlicher Einschätzung über die Durchführung oder Verschiebung der Behandlung.

(4) Der Schutz anderer Tiere sowie die Einhaltung der Hygienestandards haben Vorrang.


§ 11 Flöhe und akuter Parasitenbefall

(1) Wird während der Behandlung ein Floh- oder sonstiger ansteckender Parasitenbefall festgestellt, ist der Salon berechtigt, die Behandlung sofort zu unterbrechen, einzuschränken oder abzubrechen.

(2) Der Salon ist berechtigt, sämtliche erforderlichen Hygienemaßnahmen durchzuführen.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Reinigung,
  • Desinfektion,
  • Wechsel von Arbeitsmaterialien,
  • Reinigung der Arbeitsplätze,
  • sonstige Maßnahmen zur Verhinderung einer Übertragung.

(3) Der Tierhalter wird über den Befall informiert.

(4) Der zusätzliche Hygiene- und Reinigungsaufwand kann entsprechend der jeweils gültigen Preisliste berechnet werden.


§ 12 Filz, Verfilzungen und notwendige Schur

(1) Das Wohl des Tieres hat jederzeit Vorrang.

(2) Starke Verfilzungen können eine vollständige oder teilweise Schur erforderlich machen.

(3) Der Salon entscheidet ausschließlich nach fachlicher Einschätzung über die erforderlichen Pflegemaßnahmen.

(4) Kann der Tierhalter vor Durchführung der notwendigen Fellkürzung nicht erreicht werden und ist eine Unterbrechung aus Gründen des Tierwohls nicht vertretbar, ist der Salon berechtigt, die erforderliche Fellkürzung vorzunehmen.

(5) Reklamationen hinsichtlich einer aus Gründen des Tierwohls erforderlichen Fellkürzung sind ausgeschlossen, soweit die Entscheidung fachlich gerechtfertigt war.


§ 13 Mindestalter und Tierschutz

(1) Im Tierpflegesalon werden grundsätzlich keine Tiere behandelt, die das Alter von zwölf Wochen noch nicht erreicht haben.

(2) Maßgeblich ist stets das Wohl des Tieres.

(3) Der Salon ist jederzeit berechtigt, Leistungen einzuschränken, anzupassen oder abzubrechen, wenn dies aus Gründen des Tierwohls, des Gesundheitszustandes oder des Tierschutzes erforderlich erscheint.

(4) Gesetzliche Vorschriften des Tierschutzrechts bleiben unberührt.


§ 14 Alte, herzkranke und gesundheitlich eingeschränkte Tiere

(1) Alte, herzkranke oder gesundheitlich eingeschränkte Tiere werden unter besonderer Berücksichtigung ihrer individuellen Belastbarkeit behandelt.

(2) Der Salon ist berechtigt,

  • Behandlungen zu verkürzen,
  • einzelne Leistungen wegzulassen,
  • zusätzliche Pausen einzulegen,
  • oder die Behandlung abzubrechen,

wenn dies nach fachlicher Einschätzung zum Schutz des Tieres erforderlich ist.

(3) Das Tierwohl hat jederzeit Vorrang vor kosmetischen Wünschen.


§ 15 Trächtige und säugende Tiere

(1) Der Tierhalter ist verpflichtet, eine bestehende Trächtigkeit oder Säugezeit vor der Terminvereinbarung mitzuteilen.

(2) Der Salon entscheidet nach fachlicher Einschätzung, ob und in welchem Umfang eine Behandlung durchgeführt werden kann.

(3) Das Wohl des Muttertieres und der Jungtiere hat jederzeit Vorrang.


§ 16 Läufigkeit

(1) Der Tierhalter ist verpflichtet, eine bestehende Läufigkeit vor dem Termin mitzuteilen.

(2) Der Salon entscheidet unter Berücksichtigung des Tierwohls sowie organisatorischer und hygienischer Belange, ob die Behandlung durchgeführt oder auf einen anderen Termin verschoben wird.

§ 17 Verhalten des Tierhalters

(1) Der Tierhalter verpflichtet sich, den Ablauf der Behandlung nicht zu stören und den Anweisungen des Salons jederzeit Folge zu leisten.

(2) Als störendes Verhalten gelten insbesondere:

  • Zurufen während der Behandlung,
  • Einwirken auf das Tier während der Behandlung,
  • Festhalten oder Berühren des Tieres ohne Aufforderung,
  • Erteilen eigener Anweisungen an das Tier entgegen den Anweisungen des Personals,
  • Öffnen von Türen, Boxen oder Sicherheitsvorrichtungen,
  • Ablenkung des Personals während sicherheitsrelevanter Arbeiten,
  • jede Handlung, die Unruhe, Stress oder eine Gefährdung von Mensch oder Tier verursacht.

(3) Der Salon ist berechtigt, den Tierhalter aufzufordern, störendes Verhalten unverzüglich zu unterlassen oder den Behandlungsbereich zu verlassen.

(4) Führt das Verhalten des Tierhalters zu einer erheblichen Störung oder Gefährdung, kann die Behandlung gemäß § XX (Behandlungsabbruch) abgebrochen werden.


§ 18 Verhalten des Tieres

(1) Der Tierhalter ist verpflichtet, bekannte Verhaltensauffälligkeiten vor der Behandlung vollständig mitzuteilen.

(2) Hierzu gehören insbesondere:

  • Angstverhalten,
  • Aggressionsverhalten,
  • Beißvorfälle,
  • Abwehrreaktionen,
  • Panikreaktionen,
  • Fluchtverhalten,
  • Unverträglichkeit gegenüber fremden Personen oder anderen Tieren,
  • sonstige sicherheitsrelevante Besonderheiten.

(3) Der Salon entscheidet nach fachlicher Einschätzung über die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen.


§ 19 Extrem ängstliche oder traumatisierte Tiere

(1) Tiere mit erheblichen Angstreaktionen oder traumatischen Vorerfahrungen werden unter besonderer Berücksichtigung ihrer individuellen Belastbarkeit behandelt.

(2) Der Tierhalter verpflichtet sich, entsprechende Besonderheiten bereits bei der Terminvereinbarung mitzuteilen.

(3) Der Salon entscheidet über:

  • notwendige Ruhepausen,
  • verkürzte Behandlungseinheiten,
  • den Umfang der Pflege,
  • den Einsatz zusätzlicher Betreuungspersonen,
  • eine Unterbrechung oder den Abbruch der Behandlung.

(4) Ein Anspruch auf vollständige Durchführung sämtlicher gewünschten Pflegeleistungen innerhalb eines Termins besteht nicht.


§ 20 Maulkorbpflicht und Sicherheitsmaßnahmen

(1) Der Salon entscheidet nach fachlicher Einschätzung über sämtliche zur sicheren Durchführung der Behandlung erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen.

(2) Hierzu können insbesondere gehören:

  • Maulkorb,
  • Sicherheitsgeschirr,
  • geeignete Haltesysteme,
  • tierschutzgerechte Fixierung,
  • zusätzliche Betreuung durch weiteres Personal.

(3) Der Einsatz dieser Maßnahmen dient ausschließlich der Sicherheit von Mensch und Tier.

(4) Der Tierhalter verpflichtet sich, erforderliche Sicherheitsmaßnahmen nicht zu behindern.

(5) Verweigert der Tierhalter notwendige Sicherheitsmaßnahmen, kann die Behandlung abgebrochen oder abgelehnt werden.


§ 21 Pflegekonzept der Serafino Oase

(1) Die Serafino Oase arbeitet nach einem tierwohlorientierten Betreuungskonzept.

(2) Ziel jeder Behandlung ist eine möglichst stressarme, sichere und dem jeweiligen Tier angepasste Durchführung.

(3) Das Tierwohl besitzt jederzeit Vorrang vor kosmetischen Vorstellungen des Tierhalters.

(4) Art und Umfang der Behandlung richten sich nach:

  • Gesundheitszustand,
  • Verhalten,
  • Alter,
  • Belastbarkeit,
  • Fellzustand,
  • Sicherheitsaspekten,
  • tierschutzrechtlichen Anforderungen.

§ 22 Betreuungskonzept mit zwei Mitarbeitern

(1) Die Serafino Oase arbeitet grundsätzlich nach einem Betreuungskonzept, bei dem sich während der Behandlung regelmäßig zwei qualifizierte Personen im Salon befinden.

(2) Dieses Betreuungskonzept dient insbesondere:

  • der Sicherheit,
  • der Stressreduzierung,
  • einer schnellen Unterstützung in Notfällen,
  • der Beobachtung des Tierverhaltens,
  • einer möglichst ruhigen Behandlung.

(3) Erfordert das Verhalten oder der Gesundheitszustand des Tieres den Einsatz einer zweiten Betreuungsperson während der Behandlung, erfolgt die Abrechnung nach den hierfür geltenden Preisregelungen der jeweils aktuellen Preisliste.


§ 23 Fotodokumentation

(1) Der Salon ist berechtigt, vor, während und nach der Behandlung Fotografien des Tieres anzufertigen, soweit dies zur Dokumentation erforderlich ist.

(2) Die Fotodokumentation kann insbesondere erfolgen bei:

  • Verfilzungen,
  • Parasitenbefall,
  • Hautveränderungen,
  • Verletzungen,
  • notwendigen Schuren,
  • Auffälligkeiten,
  • Reklamationen,
  • Behandlungsergebnissen.

(3) Die Aufnahmen dienen ausschließlich:

  • der Dokumentation,
  • der Qualitätssicherung,
  • der Nachvollziehbarkeit fachlicher Entscheidungen,
  • der Bearbeitung oder Abwehr von Reklamationen und rechtlichen Ansprüchen.

(4) Eine Veröffentlichung erfolgt ausschließlich mit gesonderter Einwilligung oder auf einer gesetzlichen Grundlage.


§ 24 Zahnsteinentfernung ohne Narkose

(1) Die Zahnsteinentfernung ohne Narkose stellt eine pflegerische Leistung dar und ersetzt keine tierärztliche Zahnbehandlung.

(2) Die Behandlung erfolgt ausschließlich, soweit das Tier diese ohne erhebliche Belastung zulässt.

(3) Es besteht kein Anspruch auf vollständige Entfernung sämtlicher Zahnsteinbeläge.

(4) Werden krankhafte Veränderungen festgestellt, kann die Behandlung beendet und eine tierärztliche Untersuchung empfohlen werden.


§ 25 Innenohrreinigung mit Kamera

(1) Die Innenohrreinigung mit Kamera dient ausschließlich der pflegerischen Reinigung und Sichtkontrolle des äußeren Gehörgangs.

(2) Sie ersetzt keine tierärztliche Untersuchung oder Diagnose.

(3) Werden Auffälligkeiten festgestellt, kann die Behandlung eingeschränkt oder beendet werden.

(4) Der Tierhalter wird hierüber informiert.


§ 26 Krallenpflege

(1) Die Krallenpflege erfolgt mit größtmöglicher Sorgfalt.

(2) Aufgrund des individuellen Verlaufs der Blutgefäße kann trotz fachgerechter Durchführung eine geringfügige Blutung nicht vollständig ausgeschlossen werden.

(3) Der Salon haftet hierfür nur nach den gesetzlichen Vorschriften.


§ 27 Arbeiten an Augen, Ohren, Pfoten und Intimbereich

(1) Arbeiten an besonders empfindlichen Körperbereichen erfolgen mit besonderer Sorgfalt.

(2) Trotz fachgerechter Durchführung können plötzliche Eigenbewegungen des Tieres nicht vollständig ausgeschlossen werden.

(3) Der Tierhalter erkennt an, dass hierdurch ein erhöhtes Verletzungsrisiko besteht.

(4) Gesetzliche Haftungsansprüche bleiben unberührt.

§ 28 Unterwollentfernung

(1) Die Unterwollentfernung erfolgt entsprechend Fellbeschaffenheit, Gesundheitszustand und Belastbarkeit des Tieres.

(2) Der tatsächliche Arbeitsaufwand richtet sich nach Menge, Dichte und Zustand der Unterwolle.

(3) Der Salon entscheidet nach fachlicher Einschätzung über den Umfang der Behandlung.

(4) Das Tierwohl hat Vorrang vor einer vollständigen Entfernung sämtlicher Unterwolle.

(5) Der Tierhalter erkennt an, dass je nach Fellzustand mehrere Behandlungstermine erforderlich sein können.


§ 29 Komplettschur und Formschnitt

(1) Komplettschuren und Formschnitte erfolgen entsprechend der Terminvereinbarung sowie unter Berücksichtigung des Tierwohls.

(2) Ist die gewünschte Felllänge oder Frisur aufgrund von Verfilzungen, Fellschäden, Hautveränderungen oder gesundheitlichen Gründen nicht möglich, entscheidet der Salon über die fachlich geeignete Alternative.

(3) Der Tierhalter erkennt an, dass eine notwendige Fellkürzung aus Gründen des Tierwohls Vorrang vor kosmetischen Wünschen hat.

(4) Ein Anspruch auf ein bestimmtes optisches Ergebnis besteht nicht.


§ 30 Baden, Föhnen und Blower

(1) Art und Umfang der Fellpflege richten sich nach Fellstruktur, Gesundheitszustand und Verhalten des Tieres.

(2) Der Salon entscheidet über den Einsatz geeigneter Pflegegeräte.

(3) Hierzu gehören insbesondere:

  • Bad,
  • Föhn,
  • Blower,
  • Bürsten,
  • Kämme,
  • Entfilzungswerkzeuge,
  • Schermaschinen,
  • Scheren.

(4) Zeigt das Tier während einzelner Arbeitsschritte erhebliche Stressreaktionen oder gesundheitliche Auffälligkeiten, kann der Salon einzelne Maßnahmen ganz oder teilweise unterlassen.


§ 31 Ablehnung ungeeigneter Pflegewünsche

(1) Der Salon ist nicht verpflichtet, Pflegewünsche umzusetzen, die nach fachlicher Einschätzung dem Tierwohl widersprechen.

(2) Dies gilt insbesondere bei:

  • starken Verfilzungen,
  • gesundheitlichen Risiken,
  • Schmerzen,
  • tierschutzwidrigen Wünschen,
  • erheblichem Stress,
  • Aggressionsverhalten,
  • Verletzungsgefahr.

(3) Maßgeblich ist stets das Wohl des Tieres.


§ 32 Verzicht auf einzelne Leistungen

(1) Der Salon ist berechtigt, einzelne vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise nicht durchzuführen, wenn deren Durchführung nach fachlicher Einschätzung

  • das Tier erheblich belasten würde,
  • Schmerzen verursachen könnte,
  • gesundheitliche Risiken begründet,
  • tierschutzrechtlich nicht vertretbar erscheint,
  • aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist.

(2) Bereits erbrachte Leistungen bleiben zahlungspflichtig.

(3) Für nicht erbrachte Leistungen gelten die jeweils veröffentlichten Preisregelungen.


§ 33 Eigenbewegungen des Tieres

(1) Tiere reagieren während einer Behandlung teilweise unvorhersehbar.

(2) Trotz größtmöglicher Sorgfalt können plötzliche Bewegungen des Tieres nicht vollständig verhindert werden.

(3) Dies gilt insbesondere bei Arbeiten

  • an Augen,
  • Ohren,
  • Pfoten,
  • Krallen,
  • Schnauze,
  • Intimbereich.

(4) Der Salon haftet ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften.


§ 34 Feststellung gesundheitlicher Auffälligkeiten

(1) Werden während der Behandlung äußerlich erkennbare gesundheitliche Auffälligkeiten festgestellt, informiert der Salon den Tierhalter hierüber nach Möglichkeit.

(2) Hierzu gehören insbesondere:

  • Hautveränderungen,
  • Wunden,
  • Schwellungen,
  • Entzündungen,
  • Knoten,
  • Schmerzen,
  • Parasiten,
  • Zahnprobleme,
  • Ohrenprobleme,
  • Lahmheiten,
  • sonstige Auffälligkeiten.

(3) Die Mitteilung solcher Auffälligkeiten stellt keine tierärztliche Diagnose dar.

(4) Dem Tierhalter kann eine tierärztliche Untersuchung empfohlen werden.


§ 35 Gefahr im Verzug

(1) Besteht während der Behandlung eine unmittelbare Gefahr für Leben oder Gesundheit des Tieres und ist der Tierhalter oder die benannte Notfallperson nicht erreichbar, ist der Salon berechtigt, die zum Schutz des Tieres unmittelbar erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.

(2) Hierzu gehören insbesondere:

  • Erste-Hilfe-Maßnahmen,
  • Unterbrechung oder Abbruch der Behandlung,
  • Kontaktaufnahme mit einem Tierarzt,
  • Transport in eine Tierarztpraxis oder Tierklinik,
  • sonstige unaufschiebbare Schutzmaßnahmen.

(3) Der Tierhalter wird schnellstmöglich informiert.


§ 36 Tierärztliche Notfälle

(1) Erfordert der Gesundheitszustand des Tieres während der Behandlung eine tierärztliche Versorgung, ist der Salon berechtigt, einen Tierarzt oder eine Tierklinik einzuschalten.

(2) Ist der Tierhalter nicht erreichbar, entscheidet der Salon nach pflichtgemäßem Ermessen ausschließlich unter Berücksichtigung des Tierwohls.

(3) Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Tierhalter, soweit der Notfall nicht durch eine schuldhafte Pflichtverletzung des Salons verursacht wurde.


§ 37 Hausbesuche

(1) Hausbesuche erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.

(2) Voraussetzung ist, dass vor Ort eine sichere und ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Leistungen möglich ist.

(3) Der Tierhalter stellt einen geeigneten Arbeitsplatz mit ausreichenden Platzverhältnissen sowie einer angemessenen Beleuchtung zur Verfügung.

(4) Der Tierhalter sorgt dafür, dass der Arbeitsbereich frei von vermeidbaren Gefahrenquellen ist.

(5) Die Hausbesuchspauschalen sowie Fahrtkosten richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste.

(6) Kann ein Hausbesuch aufgrund unzureichender Arbeitsbedingungen oder erheblicher Sicherheitsrisiken nicht durchgeführt werden, ist der Salon berechtigt, die Behandlung abzulehnen oder abzubrechen. Es gelten die Regelungen über Terminabsagen und Behandlungsabbrüche.

§ 38 Leistungsumfang

(1) Der Umfang der geschuldeten Leistung ergibt sich ausschließlich aus:

  • der Terminvereinbarung,
  • dem Kundenbogen,
  • den vom Tierhalter ausdrücklich beauftragten Leistungen,
  • der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung,
  • der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preisliste.

(2) Der Salon entscheidet nach fachlicher Einschätzung über die zur Durchführung erforderlichen Pflegemaßnahmen.

(3) Zusätzliche Leistungen werden grundsätzlich nur nach vorheriger Zustimmung des Tierhalters erbracht.

(4) Ist eine vorherige Rücksprache aus Gründen des Tierwohls oder der Sicherheit nicht möglich, ist der Salon berechtigt, die unmittelbar erforderlichen Maßnahmen durchzuführen.


§ 39 Preise

(1) Es gelten ausschließlich die zum Zeitpunkt der Terminvereinbarung veröffentlichten Preise.

(2) Sämtliche Preislisten der Serafino Oase sind Bestandteil des jeweiligen Vertrages.

(3) Maßgeblich ist ausschließlich die jeweils gültige Preisliste.

(4) Preisänderungen gelten ausschließlich für Terminvereinbarungen, die nach Inkrafttreten der neuen Preisliste erfolgen.

(5) Bereits bestätigte Termine bleiben hiervon unberührt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.


§ 40 Zeitüberschreitung

(1) Für sämtliche Pflegepakete gelten die auf der Website veröffentlichten Zeitangaben.

(2) Zeichnet sich während der Behandlung ab, dass der ursprünglich kalkulierte Zeitaufwand erheblich überschritten wird, informiert der Salon den Tierhalter grundsätzlich vor Durchführung zusätzlicher Arbeiten und holt dessen Zustimmung ein.

(3) Ist eine vorherige Rücksprache aus Gründen des Tierwohls oder der Sicherheit nicht möglich und kann die Behandlung nicht ohne Nachteile für das Tier unterbrochen werden, dürfen die unmittelbar erforderlichen Maßnahmen durchgeführt werden.

(4) Die Berechnung erfolgt entsprechend den jeweils veröffentlichten Preis- und Zeitregelungen.


§ 41 Pflege durch zwei Mitarbeiter

(1) Die Serafino Oase arbeitet grundsätzlich nach einem Betreuungskonzept, bei dem sich regelmäßig zwei qualifizierte Personen im Salon befinden.

(2) Erfordert das Verhalten, der Gesundheitszustand oder die Sicherheit des Tieres eine tatsächliche Behandlung durch zwei Mitarbeiter gleichzeitig, kann hierfür ein zusätzlicher Aufwand entsprechend der jeweils gültigen Preisliste berechnet werden.

(3) Hierüber wird der Tierhalter grundsätzlich vor Beginn der Behandlung informiert, soweit dies möglich ist.

(4) Ist eine vorherige Information aus Gründen der Sicherheit oder des Tierwohls nicht möglich, erfolgt die Information unverzüglich nach Wegfall des Hinderungsgrundes.


§ 42 Zusatzleistungen

(1) Zusatzleistungen werden ausschließlich auf Wunsch des Tierhalters oder nach dessen Zustimmung erbracht, soweit diese nicht aus Gründen des Tierwohls oder der Sicherheit unmittelbar erforderlich sind.

(2) Zusatzleistungen werden nach der jeweils gültigen Preisliste berechnet.


§ 43 Mehrtierhaushalte

(1) Rabatte für Mehrtierhaushalte gelten ausschließlich für Tiere desselben Tierhalters, die im selben Termin behandelt werden.

(2) Nicht behandelte Tiere bleiben unberücksichtigt.

(3) Ein Anspruch auf Gewährung eines Mehrtierrabatts besteht nicht.


§ 44 Tierschutzrabatt

(1) Die Serafino Oase kann für Tiere aus kooperierenden Tierschutzvereinen freiwillig einen Tierschutzrabatt gewähren.

(2) Voraussetzung ist ein geeigneter Nachweis über:

  • die Adoption,
  • den vermittelnden Verein,
  • die Berechtigung des Tierhalters.

(3) Der Rabatt gilt ausschließlich für das adoptierte Tier.

(4) Ein Anspruch auf Gewährung, Höhe oder Fortführung des Rabatts besteht nicht.

(5) Der Rabatt ist nicht übertragbar, nicht auszahlbar und grundsätzlich nicht mit anderen Rabattaktionen kombinierbar.


§ 45 Beendigung des Tierschutzrabatts

(1) Der Salon ist berechtigt, den Tierschutzrabatt insbesondere zu beenden, wenn:

  • die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen,
  • Nachweise nicht erbracht werden,
  • unrichtige Angaben gemacht wurden,
  • Missbrauch festgestellt wird,
  • die Kooperation mit dem Verein endet,
  • organisatorische Änderungen dies erforderlich machen,
  • das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist.

(2) Hieraus entsteht kein Anspruch auf Fortführung oder finanziellen Ausgleich.


§ 46 Kooperationen

(1) Der Salon kann freiwillige Kooperationen mit Tierschutzvereinen, Pflegestellen oder vergleichbaren Organisationen eingehen.

(2) Umfang, Dauer und Inhalt der Zusammenarbeit bestimmt ausschließlich die Serafino Oase.

(3) Ein Anspruch auf Abschluss oder Fortführung einer Kooperation besteht nicht.

(4) Regulär zahlende Kunden haben bei der Terminvergabe grundsätzlich Vorrang.


§ 47 Freiwillige Sonderleistungen

(1) Sämtliche freiwilligen Zusatzleistungen erfolgen ohne Rechtsanspruch.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Sonderrabatte,
  • Kulanzregelungen,
  • zusätzliche Beratungen,
  • Notfalltermine,
  • kostenlose Zusatzleistungen,
  • Unterstützungen im Tierschutz,
  • freiwillige Nachbetreuung.

(2) Der Salon ist berechtigt, freiwillige Leistungen jederzeit anzupassen, einzuschränken oder einzustellen.

(3) Dies gilt insbesondere bei:

  • Missbrauch,
  • Vertrauensverlust,
  • wiederholten Terminverstößen,
  • Zahlungsverzug,
  • unangemessenem Verhalten,
  • organisatorischen Änderungen,
  • Kapazitätsengpässen.

(4) Ein Anspruch auf Fortführung freiwilliger Leistungen besteht nicht.


§ 48 Keine Gleichbehandlungspflicht

(1) Freiwillige Rabatte, Sonderkonditionen oder Zusatzleistungen, die einzelnen Personen oder Organisationen gewährt werden, begründen keinen Anspruch anderer Tierhalter auf eine gleichartige Behandlung.

(2) Jede Entscheidung erfolgt unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls.

§ 49 Zahlung

(1) Sämtliche Forderungen des Salons sind unmittelbar nach Abschluss der Behandlung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(2) Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Zahlung unmittelbar bei Abholung des Tieres.

(3) Der Tierhalter verpflichtet sich, zum Zeitpunkt der Abholung über ausreichende Zahlungsmittel zu verfügen.

(4) Die Serafino Oase ist nicht verpflichtet, Rechnungen auszustellen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht oder nichts anderes vereinbart wurde.

(5) Akzeptierte Zahlungsmethoden richten sich nach den jeweils aktuellen Informationen des Salons.


§ 50 Zahlungsverzug

(1) Gerät der Tierhalter mit der Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(2) Der Salon ist berechtigt, Verzugszinsen sowie weitere gesetzlich zulässige Kosten geltend zu machen.

(3) Bis zur vollständigen Begleichung offener Forderungen kann der Salon zukünftige Terminvergaben ablehnen.


§ 51 Terminabsagen

(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich.

(2) Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, ist dieser spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abzusagen oder zu verschieben.

(3) Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Absage beim Salon.

(4) Erfolgt die Absage nicht fristgerecht, gelten die auf der jeweils gültigen Preisliste veröffentlichten Ausfallregelungen.


§ 52 Nichterscheinen

(1) Erscheint der Tierhalter ohne vorherige Absage nicht zum vereinbarten Termin, gelten die auf der jeweils gültigen Preisliste veröffentlichten Ausfallregelungen.

(2) Gleiches gilt, wenn eine Behandlung aufgrund schuldhaften Verhaltens des Tierhalters nicht durchgeführt werden kann.

(3) Wiederholte Terminversäumnisse können dazu führen, dass zukünftige Terminanfragen abgelehnt werden.


§ 53 Verspätetes Erscheinen

(1) Der Tierhalter verpflichtet sich, den vereinbarten Termin pünktlich wahrzunehmen.

(2) Verspätungen können zu einer Verkürzung der Behandlungszeit führen.

(3) Ist aufgrund der Verspätung eine ordnungsgemäße Durchführung der Behandlung nicht mehr möglich, kann der Salon den Termin abbrechen oder ablehnen.

(4) In diesem Fall gelten die Regelungen über Terminabsagen beziehungsweise Nichterscheinen.


§ 54 Abbruch der Behandlung

(1) Der Salon ist berechtigt, eine Behandlung jederzeit ganz oder teilweise abzubrechen, wenn

  • die Sicherheit von Menschen oder Tieren gefährdet ist,
  • das Tier nicht sicher behandelbar ist,
  • der Tierhalter den Ablauf der Behandlung erheblich stört,
  • gesundheitliche Risiken bestehen,
  • tierschutzrechtliche Gründe entgegenstehen,
  • eine Fortsetzung nach fachlicher Einschätzung nicht vertretbar ist.

(2) Bereits erbrachte Leistungen bleiben vergütungspflichtig.

(3) Zusätzlich gilt die auf der jeweils gültigen Preisliste veröffentlichte Abbruchregelung einschließlich einer dort vorgesehenen Abbruchpauschale.


§ 55 Verunreinigungen

(1) Verursacht ein Tier während seines Aufenthaltes im Salon erhebliche Verunreinigungen durch Kot, Urin, Erbrochenes oder vergleichbare Ausscheidungen, kann hierfür die jeweils gültige Reinigungspauschale berechnet werden.

(2) Dies gilt unabhängig davon, ob die Reinigung während oder nach der Behandlung erfolgt.


§ 56 Verspätete Abholung

(1) Der Tierhalter verpflichtet sich, das Tier zum vereinbarten Zeitpunkt abzuholen.

(2) Erfolgt die Abholung verspätet, kann der zusätzliche Betreuungsaufwand entsprechend der jeweils gültigen Preisliste berechnet werden.

(3) Wiederholte verspätete Abholungen können zur Ablehnung zukünftiger Terminvereinbarungen führen.


§ 57 Nicht abgeholte Tiere

(1) Wird ein Tier trotz Aufforderung nicht abgeholt, ist der Salon berechtigt, die notwendige Betreuung fortzuführen.

(2) Der hierdurch entstehende zusätzliche Aufwand kann entsprechend der jeweils gültigen Preisliste berechnet werden.

(3) Bestehen erhebliche tierschutzrechtliche Bedenken oder wird ein Tier über einen längeren Zeitraum trotz Aufforderung nicht abgeholt, ist der Salon berechtigt, die zuständigen Behörden oder geeignete Tierschutzorganisationen zu informieren.


§ 58 Hausrecht

(1) Die Serafino Oase übt auf sämtlichen Betriebsräumen sowie dem dazugehörigen Grundstück das Hausrecht aus.

(2) Den Anweisungen des Betreibers und sämtlicher Mitarbeiter ist Folge zu leisten.

(3) Der Zutritt kann verweigert oder beendet werden, wenn dies zum Schutz von Menschen, Tieren, Mitarbeitern, anderen Kunden oder zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Betriebsablaufes erforderlich ist.


§ 59 Hausverbot

(1) Der Salon ist berechtigt, ein befristetes oder unbefristetes Hausverbot auszusprechen.

(2) Ein Hausverbot kann insbesondere ausgesprochen werden bei:

  • Beleidigungen,
  • Bedrohungen,
  • aggressivem Verhalten,
  • körperlichen Übergriffen,
  • Belästigungen,
  • Missachtung von Anweisungen,
  • Störung des Betriebsablaufs,
  • Gefährdung von Menschen oder Tieren,
  • wiederholten Verstößen gegen diese AGB,
  • nachhaltigem Vertrauensverlust.

(3) Ein Hausverbot kann sämtliche Leistungen der Serafino Oase umfassen.

(4) Bereits entstandene Zahlungsansprüche bleiben hiervon unberührt.


§ 60 Schutz der Mitarbeiter

(1) Die Serafino Oase duldet keinerlei beleidigendes, diskriminierendes, bedrohendes oder respektloses Verhalten gegenüber Mitarbeitern, Familienangehörigen oder sonstigen im Auftrag des Salons tätigen Personen.

(2) Der Salon ist berechtigt, bei entsprechenden Vorfällen

  • die Behandlung sofort abzubrechen,
  • zukünftige Termine abzulehnen,
  • freiwillige Leistungen einzustellen,
  • ein Hausverbot auszusprechen.

(3) Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Ansprüche bleibt hiervon unberührt.

§ 61 Datenschutz

(1) Der Salon verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen.

(2) Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zur Durchführung des Vertragsverhältnisses, der Terminverwaltung, Kundenbetreuung, Dokumentation, Rechnungsstellung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen.

(3) Nähere Informationen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung.


§ 62 Dokumentation

(1) Der Salon ist berechtigt, sämtliche für die Vertragsdurchführung erforderlichen Unterlagen zu dokumentieren und aufzubewahren.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Kundenbogen,
  • Terminvereinbarungen,
  • Behandlungsdokumentationen,
  • Fotodokumentationen,
  • Rechnungen,
  • Zahlungsnachweise,
  • Reklamationen,
  • Terminverstöße,
  • sonstige vertragsrelevante Unterlagen.

(2) Die Aufbewahrung erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.


§ 63 Videoüberwachung

(Nur aufnehmen, wenn tatsächlich Kameras im Salon vorhanden sind.)

(1) Soweit Betriebsräume videoüberwacht werden, erfolgt dies ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen.

(2) Die Videoüberwachung dient insbesondere:

  • dem Schutz von Mitarbeitern,
  • dem Schutz der Tiere,
  • dem Schutz des Eigentums,
  • der Beweissicherung,
  • der Aufklärung von Vorfällen.

(3) Die überwachten Bereiche werden entsprechend gekennzeichnet.

(4) Eine Tonaufzeichnung erfolgt nicht.


§ 64 Fundsachen

(1) Im Salon vergessene Gegenstände werden für einen angemessenen Zeitraum aufbewahrt.

(2) Hierzu gehören insbesondere:

  • Halsbänder,
  • Geschirre,
  • Leinen,
  • Transportboxen,
  • Kleidung,
  • Decken,
  • Spielzeug,
  • sonstiges Zubehör.

(3) Der Salon ist nicht verpflichtet, Fundsachen zu versenden.


§ 65 Änderungen der Öffnungszeiten

(1) Die jeweils aktuellen Öffnungszeiten ergeben sich aus den Veröffentlichungen des Salons.

(2) Der Salon ist berechtigt, Öffnungszeiten aus organisatorischen, betrieblichen oder personellen Gründen anzupassen.

(3) Bereits bestätigte Termine bleiben hiervon grundsätzlich unberührt.


§ 66 Elektronische Kommunikation

(1) Die Kommunikation kann insbesondere erfolgen über:

  • E-Mail,
  • WhatsApp,
  • Online-Buchungssystem,
  • Telefon,
  • sonstige vom Salon angebotene Kommunikationswege.

(2) Terminbestätigungen, Terminänderungen und sonstige vertragsrelevante Mitteilungen dürfen auf diesem Wege übermittelt werden.

(3) Der Tierhalter verpflichtet sich, seine angegebenen Kontaktdaten aktuell zu halten.


§ 67 Gewerbliche Werbung

(1) Das Verteilen oder Auslegen von Werbematerialien auf dem Betriebsgelände ist ausschließlich mit vorheriger Zustimmung des Salons zulässig.

(2) Das Ansprechen anderer Kunden zu eigenen gewerblichen Zwecken ist untersagt.

(3) Unerlaubte Werbung kann zum Verweis vom Grundstück oder zum Hausverbot führen.


§ 68 Tonaufnahmen

(1) Tonaufnahmen oder Mitschnitte von Gesprächen innerhalb des Salons sind ausschließlich mit vorheriger Zustimmung sämtlicher beteiligter Personen zulässig.

(2) Dies gilt insbesondere für Beratungsgespräche, Behandlungsgespräche und sonstige nicht öffentliche Gespräche.

(3) Verstöße können zum sofortigen Abbruch der Behandlung sowie zum Hausverbot führen.


§ 69 Mitgebrachte Gegenstände

(1) Mitgebrachte Gegenstände verbleiben grundsätzlich im Verantwortungsbereich des Tierhalters.

(2) Hierzu gehören insbesondere:

  • Leinen,
  • Halsbänder,
  • Geschirre,
  • Transportboxen,
  • Decken,
  • Kleidung,
  • Spielzeug,
  • sonstiges Zubehör.

(3) Der Salon haftet hierfür ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften.


§ 70 Höhere Gewalt

(1) Kann eine vereinbarte Leistung aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse nicht erbracht werden, ist der Salon berechtigt, Termine abzusagen oder zu verschieben.

(2) Hierzu gehören insbesondere:

  • Naturereignisse,
  • Stromausfälle,
  • Wasserschäden,
  • behördliche Anordnungen,
  • erhebliche Verkehrsstörungen,
  • technische Ausfälle,
  • Erkrankungen des Personals,
  • sonstige unvorhersehbare Ereignisse.

(3) Der Tierhalter wird hierüber schnellstmöglich informiert.


§ 71 Haftung

(1) Der Salon haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

(2) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet der Salon nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

(4) Weitergehende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben unberührt.


§ 72 Sachliche Kritik und Rufschutz

(1) Die Serafino Oase respektiert das Recht auf freie Meinungsäußerung.

(2) Zulässig sind sachliche, wahrheitsgemäße und auf tatsächlich selbst gemachten Erfahrungen beruhende Bewertungen.

(3) Unzulässig sind insbesondere:

  • bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen,
  • Schmähkritik,
  • Beleidigungen,
  • Verleumdungen,
  • üble Nachrede,
  • bewusst irreführende Darstellungen.

(4) Bei rechtswidrigen Veröffentlichungen behält sich die Serafino Oase ausdrücklich die Geltendmachung sämtlicher gesetzlicher Ansprüche vor.


§ 73 Bewertungen auf Bewertungsplattformen

(1) Bewertungen auf Google, Google Maps oder vergleichbaren Plattformen sollen ausschließlich auf tatsächlich selbst in Anspruch genommenen Leistungen beruhen.

(2) Bewertungen dürfen keine unwahren Tatsachenbehauptungen oder sonstigen rechtswidrigen Inhalte enthalten.

(3) Die Serafino Oase behält sich vor, gegen rechtswidrige Bewertungen sämtliche gesetzlichen Ansprüche geltend zu machen.


§ 74 Social Media

(1) Veröffentlichungen in sozialen Netzwerken haben wahrheitsgemäß und unter Beachtung der Rechte Dritter zu erfolgen.

(2) Rechtswidrige Inhalte sowie unwahre Tatsachenbehauptungen sind unzulässig.

(3) Gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt.


§ 75 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.


§ 76 Rechtswahl

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.


§ 77 Inkrafttreten

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft und gelten für alle ab diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Verträge und Terminvereinbarungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Tierpension Serafino Oase

Teil I – Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Betreuungsverträge zwischen der Serafino Oase (nachfolgend „Tierpension") und dem Tierhalter.

(2) Sie gelten insbesondere für:

  • Tagesbetreuung,
  • Urlaubsbetreuung,
  • Kurzzeitbetreuung,
  • Langzeitbetreuung,
  • Betreuung von Hunden,
  • Betreuung von Katzen,
  • Betreuung kleiner Heimtiere,
  • Zusatzleistungen,
  • Hausbesuche während der Betreuung,
  • Webcam-Zugänge,
  • Besuche,
  • sämtliche über die Website angebotenen Betreuungsleistungen.

(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Tierhalters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Serafino Oase stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(4) Mit der Buchung einer Betreuung erkennt der Tierhalter diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich an.


§ 2 Vertragsabschluss

(1) Eine Anfrage stellt noch keinen Anspruch auf einen Betreuungsplatz dar.

(2) Ein Betreuungsvertrag kommt erst zustande, wenn

  • der Kennenlerntermin erfolgreich durchgeführt wurde,
  • der Betreuungsbogen vollständig vorliegt,
  • die Tierpension die Betreuung ausdrücklich bestätigt hat.

(3) Ein Anspruch auf Abschluss eines Betreuungsvertrages besteht nicht.

(4) Die Serafino Oase entscheidet frei darüber, ob ein Tier aufgenommen wird.


§ 3 Verpflichtender Kennenlerntermin

(1) Vor jeder erstmaligen Aufnahme eines Tieres ist ein persönlicher Kennenlerntermin verpflichtend.

(2) Der Kennenlerntermin dient insbesondere

  • der Einschätzung des Verhaltens,
  • der Beurteilung des Gesundheitszustandes,
  • der Feststellung des Betreuungsaufwandes,
  • dem gegenseitigen Kennenlernen,
  • der Klärung offener Fragen.

(3) Kennenlerntermine können ausschließlich über das Online-Buchungssystem der Serafino Oase gebucht werden.

(4) Ohne erfolgreich durchgeführten Kennenlerntermin erfolgt grundsätzlich keine Aufnahme in die Tierpension.

(5) Auch nach dem Kennenlerntermin besteht kein Anspruch auf einen Betreuungsplatz.


§ 4 Betreuungsbogen

(1) Vor der ersten Betreuung ist der Betreuungsbogen vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen.

(2) Ohne vollständig ausgefüllten Betreuungsbogen erfolgt keine Aufnahme.

(3) Bestandteil des Betreuungsbogens sind insbesondere Angaben zu

  • Gesundheitszustand,
  • Medikamenten,
  • Impfungen,
  • Allergien,
  • Parasiten,
  • Beißvorfällen,
  • Angstverhalten,
  • Aggressionsverhalten,
  • Fütterung,
  • Unverträglichkeiten,
  • Notfallkontakten,
  • Tierarzt,
  • sonstigen Besonderheiten.

(4) Änderungen sämtlicher Angaben sind der Tierpension unverzüglich mitzuteilen.


§ 5 Gesundheitszustand

(1) Der Tierhalter verpflichtet sich, sämtliche Erkrankungen sowie gesundheitlichen Besonderheiten vollständig mitzuteilen.

(2) Hierzu gehören insbesondere

  • chronische Erkrankungen,
  • Herzkrankheiten,
  • Epilepsie,
  • Atemwegserkrankungen,
  • Stoffwechselerkrankungen,
  • Allergien,
  • Operationen,
  • Verletzungen,
  • Trächtigkeit,
  • Säugezeit,
  • sonstige gesundheitliche Einschränkungen.

(3) Die Tierpension entscheidet nach fachlicher Einschätzung über die Aufnahme.


§ 6 Impfungen

(1) Der Tierhalter bestätigt, dass sämtliche erforderlichen Impfungen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben sowie den vereinbarten Aufnahmebedingungen durchgeführt wurden.

(2) Die Tierpension ist berechtigt, entsprechende Nachweise zu verlangen.

(3) Liegen die erforderlichen Nachweise nicht vor, kann die Aufnahme verweigert werden.


§ 7 Parasiten

(1) Das Tier muss bei Aufnahme frei von ansteckendem Parasitenbefall sein.

(2) Hierzu gehören insbesondere

  • Flöhe,
  • Milben,
  • Haarlinge,
  • Läuse,
  • Würmer,
  • sonstige übertragbare Parasiten.

(3) Ein bekannter Parasitenbefall ist vor Beginn der Betreuung mitzuteilen.

(4) Wird ein Parasitenbefall erst während des Aufenthaltes festgestellt, gelten die Regelungen dieser AGB über Quarantäne und Hygienemaßnahmen.


§ 8 Ansteckende Erkrankungen

(1) Tiere mit akuten ansteckenden Erkrankungen werden grundsätzlich nicht aufgenommen.

(2) Hiervon ausgenommen sind ausschließlich ausdrücklich vereinbarte Ausnahmefälle.

(3) Die Serafino Oase entscheidet im Einzelfall über eine Aufnahme.

(4) Der Tierhalter verpflichtet sich, sämtliche Krankheitssymptome bereits vor Beginn des Aufenthaltes mitzuteilen.

§ 9 Verhalten des Tieres

(1) Der Tierhalter ist verpflichtet, sämtliche bekannten Verhaltensauffälligkeiten vor Beginn der Betreuung vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen.

(2) Hierzu gehören insbesondere:

  • Aggressionsverhalten,
  • Beißvorfälle,
  • Abwehrverhalten,
  • Angstreaktionen,
  • Panikverhalten,
  • Fluchtverhalten,
  • Zerstörungsverhalten,
  • Ressourcenverteidigung,
  • Unverträglichkeiten gegenüber Menschen oder anderen Tieren,
  • sonstige sicherheitsrelevante Besonderheiten.

(3) Änderungen des Verhaltens, die zwischen Buchung und Beginn der Betreuung auftreten, sind unverzüglich mitzuteilen.

(4) Die Tierpension ist berechtigt, die Aufnahme oder Fortführung der Betreuung abzulehnen oder anzupassen, wenn das Verhalten des Tieres eine sichere Betreuung nicht zulässt.


§ 10 Verhalten des Tierhalters

(1) Der Tierhalter verpflichtet sich, sämtliche für die Betreuung relevanten Informationen vollständig, richtig und wahrheitsgemäß mitzuteilen.

(2) Während des Aufenthaltes ist den Anweisungen der Serafino Oase Folge zu leisten.

(3) Der Tierhalter verpflichtet sich, den Betriebsablauf nicht zu stören.

(4) Änderungen der Erreichbarkeit, Anschrift oder Telefonnummer sind unverzüglich mitzuteilen.


§ 11 Notfallkontakt

(1) Für die gesamte Dauer des Aufenthaltes ist mindestens eine jederzeit erreichbare Notfallkontaktperson zu benennen.

(2) Der Notfallkontakt muss berechtigt sein, Entscheidungen über das Tier zu treffen, soweit der Tierhalter selbst nicht erreichbar ist.

(3) Änderungen der Notfallkontakte sind unverzüglich mitzuteilen.

(4) Ist weder der Tierhalter noch der Notfallkontakt erreichbar, entscheidet die Serafino Oase ausschließlich unter Berücksichtigung des Tierwohls.


§ 12 Medikamentengabe

(1) Medikamente werden ausschließlich nach den schriftlichen Angaben des Tierhalters verabreicht.

(2) Der Tierhalter hat insbesondere anzugeben:

  • Medikament,
  • Dosierung,
  • Uhrzeit,
  • Dauer der Behandlung,
  • besondere Hinweise.

(3) Sämtliche Medikamente sind ausreichend für den gesamten Betreuungszeitraum mitzugeben.

(4) Reichen die Medikamente nicht aus, trägt der Tierhalter die Kosten einer notwendigen Ersatzbeschaffung.


§ 13 Fütterungszeiten und individuelle Fütterungspläne

(1) Die Fütterung erfolgt entsprechend den Angaben des Tierhalters im Betreuungsbogen.

(2) Hierzu gehören insbesondere:

  • Fütterungszeiten,
  • Futtermenge,
  • Anzahl der Mahlzeiten,
  • Spezialfutter,
  • Nahrungsergänzungen,
  • medizinisch notwendige Diäten.

(3) Individuelle Fütterungspläne werden im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten berücksichtigt.

(4) Das Tierwohl hat Vorrang vor starren Fütterungszeiten, wenn gesundheitliche oder organisatorische Gründe eine Anpassung erforderlich machen.


§ 14 Mitgebrachtes Futter und Futterwechsel

(1) Der Tierhalter hat ausreichend Futter für den gesamten Betreuungszeitraum mitzubringen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(2) Das Futter ist eindeutig mit dem Namen des Tieres zu kennzeichnen.

(3) Spezialfutter, BARF, Nahrungsergänzungen oder medizinisch erforderliche Futtermittel sind vollständig bereitzustellen.

(4) Reicht das Futter nicht aus oder ist es verdorben beziehungsweise nicht mehr verwendbar, ist die Tierpension berechtigt, geeignetes Ersatzfutter zu verwenden.

(5) Hierdurch entstehende Kosten trägt der Tierhalter.

(6) Für gesundheitliche Folgen aufgrund unzutreffender Angaben über das mitgebrachte Futter haftet der Tierhalter nach den gesetzlichen Vorschriften.


§ 15 Bewegung und Beschäftigung

(1) Die Tiere werden entsprechend ihrem Alter, Gesundheitszustand und individuellen Bedürfnissen betreut.

(2) Art und Umfang der Bewegung richten sich insbesondere nach:

  • Gesundheitszustand,
  • Alter,
  • Witterung,
  • Verhalten,
  • Belastbarkeit,
  • tierärztlichen Empfehlungen.

(3) Ein Anspruch auf einen bestimmten Umfang an Auslauf oder Beschäftigung besteht nicht, soweit keine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.


§ 16 Sozialkontakt

(1) Ob ein Tier gemeinsam mit anderen Tieren betreut wird, entscheidet ausschließlich die Serafino Oase.

(2) Maßgeblich sind insbesondere:

  • Verhalten,
  • Gesundheitszustand,
  • Verträglichkeit,
  • Sicherheitsaspekte,
  • Tierwohl.

(3) Ein Anspruch auf Gruppenhaltung besteht nicht.


§ 17 Einzelunterbringung

(1) Die Serafino Oase ist berechtigt, Tiere einzeln unterzubringen, wenn dies aus Gründen des Tierwohls, der Gesundheit oder der Sicherheit erforderlich ist.

(2) Dies gilt insbesondere bei:

  • Aggressionsverhalten,
  • Krankheit,
  • Parasitenbefall,
  • Quarantäne,
  • erheblichem Stress,
  • Unverträglichkeiten.

§ 18 Webcam

(1) Sofern Bestandteil des gebuchten Betreuungsmodells, kann dem Tierhalter ein persönlicher Webcam-Zugang zur Verfügung gestellt werden.

(2) Ein Anspruch auf eine jederzeit störungsfreie Übertragung besteht nicht.

(3) Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln.

(4) Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist unzulässig.

(5) Bildschirmaufnahmen, Mitschnitte oder Veröffentlichungen der Webcam sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Serafino Oase unzulässig.

(6) Bei Missbrauch kann der Zugang jederzeit gesperrt werden.


§ 19 Besuch während des Aufenthaltes

(1) Besuche sind ausschließlich nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich.

(2) Ein Anspruch auf einen Besuch besteht nicht.

(3) Besuche können insbesondere aus Gründen des Tierwohls, der Eingewöhnung, der Sicherheit oder des Betriebsablaufs abgelehnt oder verschoben werden.

(4) Spontane Besuche sind ausgeschlossen.


§ 20 Tagesablauf und Ruhezeiten

(1) Der Tagesablauf richtet sich nach den Bedürfnissen der betreuten Tiere und den organisatorischen Abläufen der Tierpension.

(2) Ruhezeiten dienen der Erholung und dem Tierwohl und sind einzuhalten.

(3) Besuche, Abholungen und sonstige Unterbrechungen erfolgen ausschließlich innerhalb der von der Serafino Oase vorgesehenen Abläufe und nach vorheriger Terminvereinbarung.

(4) Ein Anspruch auf jederzeitigen Zutritt oder spontane Abholung besteht nicht.

§ 21 Gefahr im Verzug

(1) Besteht während des Aufenthaltes eine unmittelbare Gefahr für Leben, Gesundheit oder Wohlbefinden des Tieres und sind der Tierhalter oder die benannte Notfallperson nicht rechtzeitig erreichbar, ist die Serafino Oase berechtigt, die zum Schutz des Tieres erforderlichen Maßnahmen unverzüglich einzuleiten.

(2) Hierzu gehören insbesondere:

  • Erste-Hilfe-Maßnahmen,
  • Unterbringung in einem gesonderten Bereich,
  • Kontaktaufnahme mit einem Tierarzt oder einer Tierklinik,
  • Transport des Tieres,
  • sonstige unaufschiebbare Maßnahmen zum Schutz des Tieres.

(3) Sämtliche Entscheidungen erfolgen ausschließlich nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Tierwohls.

(4) Der Tierhalter wird schnellstmöglich über die getroffenen Maßnahmen informiert.


§ 22 Tierärztliche Versorgung

(1) Erkrankt oder verletzt sich ein Tier während des Aufenthaltes oder bestehen nach fachlicher Einschätzung Anzeichen einer behandlungsbedürftigen Erkrankung, ist die Serafino Oase berechtigt, einen Tierarzt oder eine Tierklinik aufzusuchen.

(2) Soweit möglich, wird zuvor der Tierhalter oder die benannte Notfallperson informiert.

(3) Ist eine vorherige Kontaktaufnahme nicht möglich oder würde hierdurch das Tierwohl gefährdet, darf die tierärztliche Versorgung unverzüglich veranlasst werden.

(4) Die Auswahl des behandelnden Tierarztes erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.

(5) Sämtliche tierärztlichen Kosten sowie notwendige Transportkosten trägt der Tierhalter, soweit diese nicht auf einer schuldhaften Pflichtverletzung der Serafino Oase beruhen.


§ 23 Transport des Tieres

(1) Ist ein Transport des Tieres erforderlich, insbesondere zum Tierarzt, in eine Tierklinik oder an einen anderen geeigneten Ort, ist die Serafino Oase hierzu berechtigt.

(2) Der Transport erfolgt unter Berücksichtigung des Gesundheitszustandes und des Tierwohls.

(3) Die hierdurch entstehenden notwendigen Kosten trägt der Tierhalter, soweit keine gesetzliche Ausnahme besteht.


§ 24 Quarantäne

(1) Besteht der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung oder ist aus veterinärmedizinischen oder hygienischen Gründen eine räumliche Trennung erforderlich, kann das Tier in einem Quarantänebereich untergebracht werden.

(2) Die Quarantäne dient ausschließlich dem Schutz der übrigen betreuten Tiere sowie der Einhaltung der Hygienestandards.

(3) Für die Unterbringung im Quarantänebereich wird zusätzlich eine Vergütung in Höhe von 18,00 € pro Kalendertag berechnet.

(4) Weitere notwendige tierärztliche Maßnahmen bleiben hiervon unberührt.


§ 25 Ansteckende Erkrankungen während des Aufenthaltes

(1) Wird während des Aufenthaltes der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung festgestellt, ist die Serafino Oase berechtigt,

  • das Tier unverzüglich zu isolieren,
  • zusätzliche Hygienemaßnahmen durchzuführen,
  • einen Tierarzt einzuschalten,
  • den Tierhalter unverzüglich zu informieren.

(2) Die Sicherheit und Gesundheit der übrigen betreuten Tiere hat Vorrang.

(3) Sämtliche hierdurch entstehenden notwendigen Mehrkosten trägt der Tierhalter, soweit diese nicht durch eine schuldhafte Pflichtverletzung der Serafino Oase verursacht wurden.


§ 26 Tod des Tieres während des Aufenthaltes

(1) Verstirbt ein Tier während des Aufenthaltes, wird der Tierhalter oder die benannte Notfallperson unverzüglich informiert.

(2) Ist eine sofortige Kontaktaufnahme nicht möglich, sorgt die Serafino Oase für eine würdige und sichere Versorgung des verstorbenen Tieres bis zur weiteren Abstimmung mit dem Tierhalter.

(3) Über die weitere Vorgehensweise entscheidet grundsätzlich der Tierhalter.

(4) Gesetzliche Verpflichtungen sowie behördliche Anordnungen bleiben hiervon unberührt.


§ 27 Tierärztliche Euthanasie

(1) Die Serafino Oase wird niemals eigenständig über eine Euthanasie entscheiden oder diese veranlassen.

(2) Über eine Euthanasie entscheidet ausschließlich ein approbierter Tierarzt unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und ausschließlich nach tierärztlicher Indikation.

(3) Soweit die Umstände dies zulassen, wird der Tierhalter vor einer entsprechenden Entscheidung informiert und in die Entscheidungsfindung einbezogen.

(4) Ist aufgrund einer akuten Notlage eine sofortige tierärztliche Entscheidung erforderlich und kann der Tierhalter trotz aller zumutbaren Bemühungen nicht erreicht werden, gelten ausschließlich die gesetzlichen Vorgaben sowie die tierärztliche Entscheidung.


§ 28 Abbruch der Betreuung

(1) Die Serafino Oase ist berechtigt, die Betreuung eines Tieres ganz oder teilweise abzubrechen oder vorzeitig zu beenden, wenn

  • das Tier sich oder andere erheblich gefährdet,
  • Mitarbeiter oder andere Tiere gefährdet werden,
  • tierschutzrechtliche Gründe entgegenstehen,
  • erhebliche gesundheitliche Risiken bestehen,
  • der Tierhalter wesentliche Angaben verschwiegen oder falsch gemacht hat,
  • eine sichere Betreuung nicht mehr gewährleistet werden kann.

(2) Der Tierhalter ist in diesem Fall verpflichtet, das Tier nach Aufforderung unverzüglich abzuholen oder durch eine berechtigte Person abholen zu lassen.

(3) Erfolgt die Abholung nicht innerhalb einer angemessenen Frist, gelten die Regelungen über die verspätete Abholung sowie die gesetzlichen Vorschriften.

(4) Bereits entstandene Zahlungsansprüche der Serafino Oase bleiben hiervon unberührt.


§ 29 Verschwiegene Beißvorfälle und erhebliche Sicherheitsrisiken

(1) Der Tierhalter ist verpflichtet, sämtliche bekannten Beißvorfälle, Angriffe, Fluchtversuche oder sonstigen erheblichen Sicherheitsrisiken vor Beginn der Betreuung vollständig mitzuteilen.

(2) Werden derartige Umstände verschwiegen oder bewusst falsch dargestellt, ist die Serafino Oase berechtigt,

  • zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen zu treffen,
  • das Tier getrennt unterzubringen,
  • die Betreuung sofort zu beenden,
  • zukünftige Betreuungen abzulehnen.

(3) Der Tierhalter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für zusätzliche Schäden oder Mehraufwendungen, die durch schuldhaft verschwiegene oder unzutreffende Angaben entstehen.

§ 30 Preise

(1) Für sämtliche Betreuungsleistungen gelten ausschließlich die zum Zeitpunkt der Buchung veröffentlichten Preise der Serafino Oase.

(2) Maßgeblich sind die auf der Website oder in der jeweils gültigen Preisliste veröffentlichten Preise.

(3) Preisänderungen gelten ausschließlich für Buchungen, die nach Inkrafttreten der neuen Preisliste erfolgen.

(4) Bereits bestätigte Buchungen bleiben hiervon unberührt, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.


§ 31 Zusatzleistungen

(1) Leistungen, die nicht Bestandteil der gebuchten Betreuung sind, werden gesondert berechnet.

(2) Hierzu gehören insbesondere:

  • Medikamentengabe,
  • Quarantäneunterbringung,
  • Tierarztfahrten,
  • zusätzliche Tierarztbesuche,
  • Beschaffung von Medikamenten,
  • Beschaffung von Futter,
  • Sonderbetreuung,
  • zusätzliche Spaziergänge,
  • zusätzliche Pflegeleistungen,
  • notwendige Hygienemaßnahmen,
  • sonstige individuell vereinbarte Leistungen.

(3) Maßgeblich ist die jeweils gültige Preisliste.


§ 32 Zahlung

(1) Die Betreuungskosten sind spätestens bis zum vereinbarten Zeitpunkt gemäß der Buchungsbestätigung zu bezahlen, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

(2) Zusatzkosten, die während des Aufenthaltes entstehen, sind spätestens bei Abholung des Tieres ohne Abzug fällig.

(3) Die Serafino Oase ist berechtigt, Vorauszahlungen oder Anzahlungen zu verlangen.

(4) Der Tierhalter verpflichtet sich, bei Abholung des Tieres über ausreichende Zahlungsmittel zu verfügen.


§ 33 Zahlungsverzug

(1) Gerät der Tierhalter mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(2) Die Serafino Oase ist berechtigt,

  • Verzugszinsen,
  • gesetzliche Mahnkosten,
  • weitere gesetzlich zulässige Ansprüche

geltend zu machen.

(3) Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen kann die Annahme weiterer Buchungen abgelehnt werden.


§ 34 Stornierung

(1) Eine Stornierung bedarf der Textform (z. B. E-Mail).

(2) Für Stornierungen gelten die zum Zeitpunkt der Buchung veröffentlichten Stornierungsbedingungen der Serafino Oase.

(3) Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung.

(4) Bereits entstandene Aufwendungen oder vereinbarte Stornokosten bleiben hiervon unberührt.


§ 35 Vorzeitige Beendigung des Aufenthaltes

(1) Holt der Tierhalter das Tier vor dem vereinbarten Ende des Betreuungszeitraums ab, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung nicht in Anspruch genommener Betreuungstage, sofern die vorzeitige Beendigung nicht von der Serafino Oase zu vertreten ist.

(2) Hiervon unberührt bleiben ausdrücklich schriftlich vereinbarte Sonderregelungen.


§ 36 Verlängerung des Aufenthaltes

(1) Muss der Aufenthalt über den ursprünglich vereinbarten Zeitraum hinaus verlängert werden, ist der Tierhalter verpflichtet, die Serafino Oase hierüber unverzüglich zu informieren.

(2) Eine Verlängerung erfolgt ausschließlich nach Verfügbarkeit freier Betreuungsplätze.

(3) Für den verlängerten Zeitraum gelten die jeweils aktuellen Preise der Tierpension.


§ 37 Abholung des Tieres

(1) Das Tier ist zum vereinbarten Termin abzuholen.

(2) Die Abholung erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung, sofern die Serafino Oase dies vorsieht.

(3) Das Tier wird ausschließlich an den Tierhalter oder eine zuvor schriftlich benannte und abholberechtigte Person herausgegeben.

(4) Die Serafino Oase ist berechtigt, sich vor Herausgabe des Tieres einen geeigneten Identitätsnachweis vorlegen zu lassen.


§ 38 Verspätete Abholung

(1) Kann der vereinbarte Abholtermin nicht eingehalten werden, ist die Serafino Oase unverzüglich zu informieren.

(2) Erfolgt die Abholung verspätet, kann der zusätzliche Betreuungsaufwand entsprechend der jeweils gültigen Preisliste berechnet werden.

(3) Die Serafino Oase ist berechtigt, notwendige zusätzliche Betreuungsleistungen bis zur Abholung fortzuführen.


§ 39 Nicht abgeholte Tiere

(1) Wird ein Tier trotz Aufforderung nicht abgeholt, sorgt die Serafino Oase zunächst weiterhin für dessen tierschutzgerechte Versorgung.

(2) Sämtliche hierdurch entstehenden Betreuungs-, Unterbringungs- und Versorgungskosten trägt der Tierhalter.

(3) Bleibt eine Abholung trotz mehrfacher Aufforderung aus oder ist der Tierhalter dauerhaft nicht erreichbar, ist die Serafino Oase berechtigt, unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften die zuständigen Behörden oder eine geeignete Tierschutzorganisation einzuschalten.

(4) Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt.


§ 40 Abholberechtigung

(1) Eine Herausgabe des Tieres erfolgt ausschließlich an den Tierhalter oder an eine zuvor schriftlich benannte und zur Abholung berechtigte Person.

(2) Bestehen berechtigte Zweifel an der Identität oder der Berechtigung der erscheinenden Person, ist die Serafino Oase berechtigt, die Herausgabe bis zur Klärung zu verweigern.

(3) Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte der Serafino Oase bleiben unberührt.

§ 41 Hausrecht

(1) Die Serafino Oase übt auf sämtlichen Betriebsflächen, Tierunterkünften, Freiläufen, Quarantänebereichen sowie allen sonstigen zur Tierpension gehörenden Bereichen das Hausrecht aus.

(2) Den Anweisungen der Inhaber sowie sämtlicher Mitarbeiter ist jederzeit Folge zu leisten.

(3) Das Betreten der Tierpension ist ausschließlich in den hierfür freigegebenen Bereichen und nur im Rahmen eines vereinbarten Termins gestattet.

(4) Das eigenmächtige Betreten von Tierunterkünften, Freiläufen, Katzenzimmern, Quarantänebereichen oder sonstigen nicht freigegebenen Betriebsbereichen ist untersagt.

(5) Das Öffnen von Türen, Toren, Gehegen, Ausläufen oder sonstigen Sicherheitsvorrichtungen ist ausschließlich Mitarbeitern der Serafino Oase gestattet.

(6) Das eigenmächtige Herausnehmen, Umsetzen, Füttern oder Freilassen betreuter Tiere ist untersagt.


§ 42 Hausverbot

(1) Die Serafino Oase ist berechtigt, gegenüber Personen ein befristetes oder dauerhaftes Hausverbot auszusprechen.

(2) Ein Hausverbot kann insbesondere ausgesprochen werden bei

  • Beleidigungen,
  • Bedrohungen,
  • aggressivem Verhalten,
  • körperlichen Übergriffen,
  • Belästigungen,
  • Missachtung von Sicherheitsanweisungen,
  • Störung des Betriebsablaufs,
  • Gefährdung von Menschen oder Tieren,
  • wiederholten Verstößen gegen diese AGB,
  • nachhaltigem Vertrauensverlust.

(3) Ein Hausverbot kann sämtliche Leistungen der Serafino Oase umfassen.


§ 43 Schutz der Mitarbeiter

(1) Die Serafino Oase duldet keinerlei beleidigendes, diskriminierendes, respektloses oder bedrohendes Verhalten gegenüber Mitarbeitern, Familienangehörigen oder sonstigen im Auftrag der Tierpension tätigen Personen.

(2) Bei entsprechenden Vorfällen ist die Serafino Oase berechtigt,

  • die Betreuung sofort zu beenden,
  • zukünftige Buchungen abzulehnen,
  • freiwillige Leistungen einzustellen,
  • ein Hausverbot auszusprechen.

(3) Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Ansprüche bleibt hiervon unberührt.


§ 44 Schutz des Privatgrundstücks und der Privatsphäre

(1) Die Tierpension befindet sich auf einem privat genutzten Grundstück. Neben den für Besucher freigegebenen Bereichen befinden sich private Wohnbereiche sowie weitere Betriebsbereiche der Serafino Oase.

(2) Das Betreten nicht freigegebener Bereiche ist ohne ausdrückliche Zustimmung untersagt.

(3) Foto-, Video- oder Tonaufnahmen des Privatgrundstücks, der Wohnbereiche, der Familie, der Mitarbeiter oder anderer Kunden sind ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der Serafino Oase unzulässig.

(4) Dies gilt ebenfalls für Aufnahmen anderer betreuter Tiere sowie sicherheitsrelevanter Einrichtungen.

(5) Die Veröffentlichung oder Weitergabe solcher Aufnahmen in sozialen Netzwerken, Messenger-Diensten, Bewertungsplattformen oder sonstigen Medien ist ohne ausdrückliche Zustimmung unzulässig.

(6) Der Einsatz von Drohnen oder vergleichbaren Fluggeräten über dem Grundstück der Serafino Oase ist ohne vorherige Zustimmung untersagt.

(7) Verstöße können insbesondere ein Hausverbot, den Ausschluss zukünftiger Betreuungen sowie die Geltendmachung gesetzlicher Unterlassungs-, Beseitigungs- und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.


§ 45 Datenschutz

(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet.

(2) Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zur Durchführung des Betreuungsvertrages, der Terminverwaltung, der Kommunikation, der Dokumentation, der Rechnungsstellung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen.

(3) Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung der Serafino Oase.


§ 46 Dokumentation

(1) Die Serafino Oase ist berechtigt, sämtliche für die Betreuung erforderlichen Unterlagen zu dokumentieren und aufzubewahren.

(2) Hierzu gehören insbesondere:

  • Betreuungsbogen,
  • Gesundheitsangaben,
  • Medikamentenpläne,
  • Übergabeprotokolle,
  • tierärztliche Hinweise,
  • Notfallmaßnahmen,
  • Foto- und Videodokumentationen,
  • Zahlungsunterlagen,
  • Reklamationen,
  • sonstige vertragsrelevante Unterlagen.

§ 47 Foto- und Videodokumentation

(1) Die Serafino Oase ist berechtigt, während des Aufenthalts Foto- und Videoaufnahmen des Tieres anzufertigen, soweit dies zur Dokumentation des Betreuungsverlaufs, gesundheitlicher Auffälligkeiten, Verletzungen, Verhaltensbesonderheiten oder zur Beweissicherung erforderlich ist.

(2) Die Aufnahmen dienen ausschließlich der internen Dokumentation, Qualitätssicherung sowie der Bearbeitung oder Abwehr rechtlicher Ansprüche.

(3) Eine Veröffentlichung erfolgt ausschließlich mit gesonderter Einwilligung des Tierhalters oder aufgrund einer gesetzlichen Grundlage.


§ 48 Videoüberwachung

(Nur aufnehmen, sofern in den Betreuungsbereichen tatsächlich Videoüberwachung eingesetzt wird.)

(1) Soweit Bereiche der Tierpension videoüberwacht werden, erfolgt dies ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

(2) Die Videoüberwachung dient insbesondere dem Schutz der Tiere, der Mitarbeiter, des Eigentums sowie der Aufklärung sicherheitsrelevanter Vorfälle.

(3) Überwachte Bereiche werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gekennzeichnet.

(4) Eine Tonaufzeichnung erfolgt nicht.


§ 49 Haftung

(1) Die Haftung der Serafino Oase richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden haftet die Serafino Oase unbeschränkt.

(3) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet die Serafino Oase nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(4) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.


§ 50 Sachliche Kritik und Rufschutz

(1) Die Serafino Oase respektiert das Recht auf freie Meinungsäußerung.

(2) Bewertungen und öffentliche Äußerungen sollen ausschließlich auf eigenen tatsächlichen Erfahrungen beruhen sowie sachlich und wahrheitsgemäß erfolgen.

(3) Unzulässig sind insbesondere:

  • bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen,
  • Schmähkritik,
  • Beleidigungen,
  • Verleumdungen,
  • üble Nachrede,
  • bewusst irreführende Darstellungen.

(4) Bei rechtswidrigen Veröffentlichungen behält sich die Serafino Oase ausdrücklich die Geltendmachung sämtlicher gesetzlicher Ansprüche vor.


§ 51 Bewertungen auf Google, Google Maps und vergleichbaren Plattformen

(1) Bewertungen auf Google, Google Maps oder vergleichbaren Bewertungsplattformen sollen ausschließlich tatsächliche Erfahrungen mit der Tierpension wiedergeben.

(2) Bewertungen dürfen keine unwahren Tatsachenbehauptungen oder sonstigen rechtswidrigen Inhalte enthalten.

(3) Gegen rechtswidrige Bewertungen behält sich die Serafino Oase sämtliche gesetzlichen Ansprüche vor.


§ 52 Social Media

(1) Veröffentlichungen in sozialen Netzwerken haben wahrheitsgemäß und unter Beachtung der Rechte Dritter zu erfolgen.

(2) Unzulässig sind insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen, beleidigende Inhalte oder Veröffentlichungen, die Rechte der Serafino Oase, ihrer Mitarbeiter, ihrer Familie oder anderer Tierhalter verletzen.

(3) Gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt.


§ 53 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.


§ 54 Rechtswahl

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.


§ 55 Inkrafttreten

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft und gelten für alle ab diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Betreuungsverträge der Tierpension Serafino Oase.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Zucht – Serafino Oase

Teil I – Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen der Serafino Oase (nachfolgend „Züchter") und Interessenten, Bewerbern, Wartelisteninteressenten, Reservierungsinhabern sowie Käufern von Tieren aus der Zucht der Serafino Oase.

(2) Sie gelten insbesondere für:

  • Anfragen,
  • Bewerbungen,
  • Fragebögen,
  • Wartelisten,
  • Reservierungslisten,
  • Reservierungen,
  • Anzahlungen,
  • Kennenlerntermine,
  • Besuchstermine,
  • Webcamzugänge,
  • WhatsApp-Gruppen,
  • Kaufverträge,
  • Nachbetreuung,
  • Beratungsleistungen,
  • sämtliche über die Website angebotenen Leistungen im Zusammenhang mit der Zucht.

(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten unabhängig davon, ob es sich um Hunde oder Katzen handelt.

(4) Abweichende Geschäftsbedingungen des Interessenten oder Käufers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Serafino Oase stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(5) Mit dem Ausfüllen des Fragebogens, der Anmeldung zur Warteliste, einer Reservierung oder der Inanspruchnahme sonstiger Leistungen erkennt der Interessent diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich an.


§ 2 Grundsätze der Zucht

(1) Die Serafino Oase betreibt ihre Zucht mit dem Ziel, gesunde, wesensfeste und artgerecht aufgezogene Tiere in verantwortungsvolle Familien zu vermitteln.

(2) Das Wohl der Tiere hat während des gesamten Zucht-, Aufzucht- und Vermittlungsprozesses stets Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen.

(3) Die Auswahl der zukünftigen Familien erfolgt ausschließlich nach den Bedürfnissen des jeweiligen Tieres sowie nach der persönlichen Eignung der Interessenten.

(4) Ein Anspruch auf den Erwerb eines bestimmten Welpen oder Kittens besteht zu keinem Zeitpunkt.


§ 3 Bewerbungsverfahren

(1) Jede Vermittlung beginnt mit dem vollständig ausgefüllten Fragebogen der Serafino Oase.

(2) Der Fragebogen dient der sorgfältigen Auswahl geeigneter Familien.

(3) Der Interessent verpflichtet sich, sämtliche Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.

(4) Die Serafino Oase ist berechtigt, ergänzende Informationen oder Nachweise anzufordern.

(5) Unvollständige, widersprüchliche oder bewusst falsche Angaben können zur Ablehnung der Bewerbung führen.


§ 4 Fragebogen

(1) Der Fragebogen ist vollständig, eigenständig und wahrheitsgemäß auszufüllen.

(2) Änderungen der persönlichen oder familiären Verhältnisse, der Wohnsituation oder der geplanten Haltung sind der Serafino Oase unverzüglich mitzuteilen.

(3) Die Serafino Oase ist berechtigt, sich auf die Angaben des Interessenten zu verlassen.

(4) Werden wesentliche Änderungen oder unzutreffende Angaben erst nach Aufnahme in die Warteliste oder Reservierung bekannt, kann die Serafino Oase die Bewerbung oder Reservierung erneut prüfen oder beenden.


§ 5 Warteliste

(1) Nach erfolgreicher Prüfung des Fragebogens kann der Interessent in die Warteliste aufgenommen werden.

(2) Die Warteliste dient ausschließlich der unverbindlichen Vormerkung.

(3) Die Aufnahme in die Warteliste begründet weder einen Anspruch auf einen Welpen oder ein Kitten noch auf eine spätere Reservierung.

(4) Die Reihenfolge der Warteliste begründet keinen Anspruch auf ein bestimmtes Tier oder einen bestimmten Wurf.

(5) Die Serafino Oase entscheidet ausschließlich unter Berücksichtigung des Tierwohls, welche Familie für welches Tier geeignet ist.

(6) Interessenten der Warteliste sind nicht berechtigt, Kennenlern-, Besuchs- oder Besichtigungstermine zu vereinbaren. Kennenlerntermine stehen ausschließlich Familien offen, die sich auf der verbindlichen Reservierungsliste befinden.

(7) Die Serafino Oase kann Interessenten der Warteliste nach eigenem Ermessen einen zeitlich begrenzten Zugang zur Webcam zur Verfügung stellen, damit diese die Entwicklung der Tiere verfolgen können. Ein Anspruch auf einen Webcamzugang oder auf dessen Dauer besteht nicht.

(8) Der Webcamzugang dient ausschließlich der Beobachtung der Tiere. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht werden. Bildschirmaufnahmen, Videoaufzeichnungen oder sonstige Mitschnitte dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Serafino Oase weder veröffentlicht noch an Dritte weitergegeben werden. Bei missbräuchlicher Nutzung kann der Webcamzugang jederzeit gesperrt werden.


§ 6 Reservierungsliste

(1) Eine verbindliche Reservierung erfolgt ausschließlich nach ausdrücklicher Bestätigung durch die Serafino Oase und nach fristgerechtem Eingang der vereinbarten Reservierungsgebühr.

(2) Erst mit Aufnahme in die Reservierungsliste besteht ein Anspruch auf Teilnahme am weiteren Vermittlungsverfahren.

(3) Die Reservierung bezieht sich grundsätzlich auf einen Reservierungsplatz innerhalb eines Wurfes und nicht auf ein bestimmtes Tier, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

(4) Die Serafino Oase ist berechtigt, eine Reservierung aufzuheben oder eine Vermittlung abzulehnen, wenn nachträglich Umstände bekannt werden, die gegen eine Vermittlung sprechen oder das Wohl des Tieres gefährden würden.


§ 7 Reservierungsgebühr

(1) Die Reservierungsgebühr beträgt 300,00 Euro, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

(2) Die Reservierungsgebühr ist innerhalb der von der Serafino Oase mitgeteilten Frist zu entrichten.

(3) Erst nach vollständigem Zahlungseingang wird der Reservierungsplatz verbindlich vergeben.

(4) Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, ist die Serafino Oase berechtigt, den Reservierungsplatz ohne weitere Ankündigung anderweitig zu vergeben.

(5) Die Reservierungsgebühr wird auf den späteren Kaufpreis angerechnet.

(6) Die Rückzahlung richtet sich nach den Bestimmungen dieser AGB sowie des späteren Kaufvertrages.


§ 8 Auswahl der zukünftigen Familie

(1) Die endgültige Entscheidung über die Vermittlung eines Tieres trifft ausschließlich die Serafino Oase.

(2) Maßgeblich sind insbesondere:

  • Charakter des Tieres,
  • Bedürfnisse des Tieres,
  • Haltungsbedingungen,
  • familiäre Situation,
  • vorhandene Tiere,
  • Erfahrung des Interessenten,
  • langfristige Versorgung.

(3) Ein Anspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Welpen oder Kittens besteht nicht.

(4) Die Serafino Oase kann eine bereits vorgesehene Zuordnung ändern, wenn dies dem Wohl des Tieres dient.

 

§ 9 Webcamzugang für Familien der Reservierungsliste

(1) Familien, die verbindlich in die Reservierungsliste aufgenommen wurden, können einen persönlichen Zugang zur Webcam erhalten.

(2) Der Webcamzugang dient dazu, die Geburt, Entwicklung und Aufzucht der Tiere mitzuerleben und den Kontakt zwischen der Serafino Oase und den zukünftigen Familien zu unterstützen.

(3) Der Zugang ist persönlich und darf nicht an Dritte weitergegeben werden.

(4) Ein Anspruch auf einen jederzeit störungsfreien oder ununterbrochenen Betrieb der Webcam besteht nicht.

(5) Technische Störungen, Wartungsarbeiten, Strom- oder Internetausfälle sowie organisatorische oder tierschutzbezogene Gründe können zu einer vorübergehenden Unterbrechung führen.

(6) Foto-, Video- und Tonaufzeichnungen der Webcam sowie Bildschirmaufnahmen sind ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der Serafino Oase unzulässig.

(7) Die Veröffentlichung oder Weitergabe von Webcam-Inhalten in sozialen Netzwerken, Messenger-Diensten, Bewertungsplattformen oder sonstigen Medien ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung untersagt.

(8) Bei Missbrauch, Weitergabe der Zugangsdaten oder sonstigen Verstößen kann der Webcamzugang sofort gesperrt werden.


§ 10 Zeitlich begrenzter Webcamzugang für die Warteliste

(1) Interessenten der Warteliste können nach Entscheidung der Serafino Oase einen zeitlich begrenzten Webcamzugang erhalten.

(2) Der Zugang wird regelmäßig für einen begrenzten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Die konkrete Dauer bestimmt die Serafino Oase im Einzelfall.

(3) Ein Anspruch auf Erteilung, Verlängerung oder erneute Freischaltung des Zugangs besteht nicht.

(4) Interessenten müssen sich zur Freischaltung des Webcamzugangs aktiv bei der Serafino Oase melden.

(5) Die Regelungen über Vertraulichkeit, Weitergabe, Aufzeichnungen, Veröffentlichungen und Sperrung gemäß § 9 gelten entsprechend.


§ 11 WhatsApp-Gruppen

(1) Familien der Reservierungsliste können in eine für den jeweiligen Wurf eingerichtete WhatsApp-Gruppe aufgenommen werden.

(2) Die WhatsApp-Gruppe dient insbesondere der Übermittlung von:

  • Informationen über Geburt und Entwicklung,
  • Fotos und Videos,
  • Hinweisen zu Haltung, Fütterung und Pflege,
  • organisatorischen Mitteilungen,
  • Informationen zu Kennenlern- und Abholterminen,
  • Antworten auf allgemeine Fragen zum jeweiligen Wurf.

(3) Die Teilnahme setzt einen respektvollen, sachlichen und störungsfreien Umgang voraus.

(4) Inhalte, Bilder, Videos, personenbezogene Angaben und Kontaktdaten anderer Teilnehmer dürfen ohne deren Zustimmung nicht außerhalb der Gruppe veröffentlicht oder weitergegeben werden.

(5) Die Serafino Oase ist berechtigt, Beiträge zu löschen, Teilnehmer zu verwarnen oder aus der Gruppe zu entfernen, wenn insbesondere:

  • beleidigende oder aggressive Inhalte verbreitet werden,
  • Gruppeninhalte unbefugt weitergegeben werden,
  • andere Teilnehmer belästigt werden,
  • der Gruppenablauf wiederholt gestört wird,
  • datenschutzrechtliche Rechte verletzt werden,
  • das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist.

(6) Ein Anspruch auf dauerhafte Teilnahme an der WhatsApp-Gruppe besteht nicht.


§ 12 Kennenlerntermine

(1) Kennenlerntermine sind ausschließlich Familien vorbehalten, die verbindlich in die Reservierungsliste aufgenommen wurden.

(2) Interessenten der unverbindlichen Warteliste sind nicht berechtigt, Kennenlern-, Besuchs- oder Besichtigungstermine zu buchen.

(3) Kennenlerntermine werden ausschließlich über das hierfür vorgesehene Online-Buchungssystem der Serafino Oase vereinbart.

(4) Eine telefonische Terminvergabe erfolgt nicht.

(5) Ein Anspruch auf einen bestimmten Termin, eine bestimmte Dauer oder eine bestimmte Anzahl von Kennenlernterminen besteht nicht.

(6) Die Serafino Oase ist berechtigt, Kennenlerntermine aus Gründen des Tierwohls, des Infektionsschutzes, aufgrund gesundheitlicher Risiken, betrieblicher Erfordernisse oder persönlicher Umstände zu verschieben, zu verkürzen oder abzusagen.


§ 13 Zweck der Kennenlerntermine

(1) Kennenlerntermine dienen insbesondere:

  • dem persönlichen Kennenlernen,
  • der Beobachtung der Tiere,
  • der Klärung offener Fragen,
  • der Vorbereitung der späteren Vermittlung,
  • der Futterberatung,
  • der Besprechung von Haltung, Pflege und Eingewöhnung,
  • der Auswahl und Zuordnung eines geeigneten Tieres, soweit dies zu diesem Zeitpunkt bereits möglich ist.

(2) Kennenlerntermine dienen nicht der öffentlichen Besichtigung oder allgemeinen Präsentation der Tiere.

(3) Die Tiere der Serafino Oase werden nicht öffentlich zur Schau gestellt.

(4) Der Schutz der Tiere und die Vermeidung unnötiger Belastungen haben jederzeit Vorrang.


§ 14 Teilnehmerzahl und Kinder

(1) Zu einem Kennenlerntermin dürfen grundsätzlich höchstens zwei Personen erscheinen.

(2) Kinder unter sechs Jahren dürfen an Kennenlernterminen grundsätzlich nicht teilnehmen.

(3) Weitere Personen dürfen nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der Serafino Oase mitgebracht werden.

(4) Nicht angemeldeten Personen kann der Zutritt verweigert werden.

(5) Die Serafino Oase kann die Teilnehmerzahl im Einzelfall aus Gründen des Tierwohls, der Sicherheit oder des Infektionsschutzes weiter beschränken.


§ 15 Verhalten während eines Kennenlern- oder Besuchstermins

(1) Besucher sind verpflichtet, sämtliche Anweisungen der Serafino Oase zu befolgen.

(2) Tiere dürfen nur nach ausdrücklicher Zustimmung angefasst, aufgenommen, gefüttert oder umgesetzt werden.

(3) Das eigenmächtige Öffnen von Türen, Gehegen, Boxen, Ausläufen oder sonstigen Tierbereichen ist untersagt.

(4) Lautes, hektisches, bedrängendes oder sonstiges Verhalten, das Tiere verängstigen oder belasten kann, ist zu unterlassen.

(5) Besucher dürfen keine eigenen oder fremden Tiere zu einem Termin mitbringen, sofern dies nicht vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

(6) Die Serafino Oase ist berechtigt, einen Termin sofort zu beenden, wenn:

  • Anweisungen nicht befolgt werden,
  • Tiere gefährdet oder unnötig belastet werden,
  • Besucher private oder nicht freigegebene Bereiche betreten,
  • unerlaubte Aufnahmen angefertigt werden,
  • Mitarbeiter oder Familienangehörige beleidigt, bedroht oder belästigt werden,
  • der ordnungsgemäße Ablauf erheblich gestört wird.

§ 16 Besuchsprotokoll

(1) Für Kennenlern- und Besuchstermine kann ein Besuchsprotokoll geführt werden.

(2) Das Protokoll kann insbesondere enthalten:

  • Datum und Dauer des Besuchs,
  • Namen der anwesenden Personen,
  • wesentliche Gesprächsinhalte,
  • Beobachtungen zum Umgang mit den Tieren,
  • besprochene Pflege-, Fütterungs- und Haltungshinweise,
  • besondere Vorkommnisse,
  • getroffene Vereinbarungen.

(3) Das Besuchsprotokoll dient der Dokumentation und Nachvollziehbarkeit des Vermittlungsprozesses.

(4) Die Verarbeitung und Aufbewahrung erfolgen im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen.


§ 17 Versäumte Kennenlerntermine

(1) Vereinbarte Kennenlerntermine sind verbindlich.

(2) Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, ist dieser rechtzeitig über den von der Serafino Oase vorgesehenen Kommunikationsweg abzusagen oder umzubuchen.

(3) Werden zwei aufeinanderfolgende Kennenlerntermine ohne rechtzeitige Absage versäumt, ist die Serafino Oase berechtigt:

  • die Reservierung zu beenden,
  • den Reservierungsplatz anderweitig zu vergeben,
  • die Familie aus der Reservierungsliste zu entfernen.

(4) Die bereits geleistete Reservierungsgebühr wird in diesem Fall nicht zurückerstattet, soweit dies wirksam vereinbart und gesetzlich zulässig ist.

(5) Weitergehende Regelungen des Kaufvertrages bleiben unberührt.

 
 

§ 18 Kaufvertrag

(1) Vor der Übergabe eines Tieres erhält die zukünftige Familie den Kaufvertrag in elektronischer Form.

(2) Der Kaufvertrag wird der Familie rechtzeitig vor dem Abholtermin zur Verfügung gestellt.

(3) Der Kaufvertrag ist Bestandteil des Vermittlungsprozesses und sorgfältig zu prüfen.

(4) Soweit im Kaufvertrag vorgesehen, trägt die Familie den gewünschten Abholtermin selbst ein.

(5) Änderungen oder Ergänzungen des Kaufvertrages bedürfen der Schriftform.


§ 19 Abholtermin

(1) Der Abholtermin erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.

(2) Der Termin wird im Kaufvertrag oder in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung festgelegt.

(3) Eine Übergabe außerhalb der vereinbarten Zeiten erfolgt grundsätzlich nicht.

(4) Kann der vereinbarte Termin nicht wahrgenommen werden, ist die Serafino Oase unverzüglich zu informieren.

(5) Eine Verschiebung erfolgt ausschließlich nach Verfügbarkeit freier Termine.


§ 20 Mindestabgabealter

(1) Welpen und Kitten werden grundsätzlich nicht vor Vollendung der neunten Lebenswoche abgegeben.

(2) Die Serafino Oase ist berechtigt, den Abgabetermin zu verschieben, wenn dies nach ihrer fachlichen Einschätzung zum Wohl des Tieres erforderlich ist.

(3) Ein Anspruch auf eine frühere Übergabe besteht nicht.


§ 21 Gesundheitszustand bei Übergabe

(1) Die Tiere werden nach bestem Wissen und Gewissen gesund übergeben.

(2) Vor der Übergabe erfolgen die nach dem jeweiligen Zuchtkonzept vorgesehenen tierärztlichen Untersuchungen.

(3) Der Käufer erhält die bei Übergabe vorhandenen Gesundheitsunterlagen und Nachweise.

(4) Die Übergabe wird in einem Übergabeprotokoll dokumentiert.


§ 22 Futterberatung

(1) Während eines Kennenlerntermins findet eine ausführliche Futterberatung statt.

(2) Ziel ist es, den zukünftigen Familien alle notwendigen Informationen zur Ernährung des Tieres zu vermitteln.

(3) Hierdurch sollen zusätzliche Anfahrten, insbesondere für Familien mit weiter Anreise, vermieden werden.

(4) Die Beratung erfolgt nach bestem Wissen und ersetzt keine tierärztliche Ernährungsberatung.


§ 23 Pflegeberatung bei der Abholung

(1) Am Abholtag findet eine ausführliche Pflegeberatung statt.

(2) Der Käufer hat hierfür ausreichend Zeit einzuplanen.

(3) Bestandteil der Beratung können insbesondere sein:

  • Fellpflege,
  • Krallenpflege,
  • Zahnpflege,
  • Ohrenpflege,
  • Eingewöhnung,
  • Pflegeintervalle,
  • allgemeine Haltungs- und Pflegetipps.

§ 24 Lebenslange Beratung

(1) Die Serafino Oase begleitet ihre Nachzuchten auch nach der Übergabe.

(2) Käufer können sich bei Fragen zur Haltung, Pflege oder zum Verhalten ihres Tieres jederzeit an die Serafino Oase wenden.

(3) Diese Beratung erfolgt freiwillig und stellt keine tierärztliche oder therapeutische Behandlung dar.


§ 25 Lebenslange Pflegeberatung

(1) Die Serafino Oase bietet Käufern ihrer Nachzuchten eine lebenslange Beratung rund um die Fell- und Körperpflege an.

(2) Hierzu gehören insbesondere Hinweise zu:

  • Fellpflege,
  • Bürsten,
  • Baden,
  • Scheren,
  • Krallen,
  • Ohren,
  • allgemeiner Körperpflege.

(3) Ein Anspruch auf bestimmte Termine oder eine jederzeitige Erreichbarkeit besteht nicht.


§ 26 Verhalten und Tierpsychologie

(1) Die Serafino Oase unterstützt Käufer ihrer Nachzuchten im Rahmen ihrer fachlichen Möglichkeiten bei Fragen zum Verhalten des Tieres.

(2) Ziel ist es, die langfristige Bindung zwischen Tier und Familie zu fördern und frühzeitig Hilfestellung bei auftretenden Problemen zu leisten.

(3) Die Beratung ersetzt keine tierärztliche Untersuchung oder Behandlung.


§ 27 Welpentreffen und Familientreffen

(1) Die Serafino Oase kann regelmäßige Treffen für Familien ihrer Nachzuchten veranstalten.

(2) Diese Treffen dienen insbesondere:

  • dem Erfahrungsaustausch,
  • dem Wiedersehen der Tiere,
  • der Beratung,
  • dem sozialen Austausch der Familien.

(3) Ein Anspruch auf Durchführung solcher Treffen besteht nicht.

(4) Ort, Zeitpunkt und Organisation werden von der Serafino Oase festgelegt.


§ 28 Zweittierregelung

(1) Soweit von der Serafino Oase ausdrücklich angeboten, können für ein weiteres Tier derselben Familie besondere Preisregelungen gelten.

(2) Voraussetzung sowie Umfang der Vergünstigung richten sich ausschließlich nach den jeweils veröffentlichten Bedingungen.

(3) Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Vergünstigung besteht nicht.

 

 

§ 29 Schutz der Tiere

(1) Die Tiere der Serafino Oase werden ausschließlich unter Berücksichtigung ihres Wohls, ihrer Gesundheit und ihrer Entwicklung aufgezogen.

(2) Die Tiere werden nicht öffentlich zur Schau gestellt.

(3) Sämtliche Besuche erfolgen ausschließlich im Rahmen der von der Serafino Oase festgelegten Kennenlerntermine.

(4) Die Serafino Oase ist berechtigt, Besuchszeiten zu verkürzen, zu verschieben oder abzusagen, wenn dies zum Schutz der Tiere erforderlich ist.

(5) Das Wohl der Tiere hat jederzeit Vorrang vor den Interessen der Interessenten oder Käufer.


§ 30 Schutz des Privatgrundstücks und der Privatsphäre

(1) Die Zucht der Serafino Oase befindet sich auf einem privat genutzten Grundstück.

(2) Neben den für Besucher freigegebenen Bereichen befinden sich private Wohnbereiche, Betriebsräume sowie weitere nicht öffentliche Bereiche.

(3) Das Betreten dieser Bereiche ist ausschließlich nach ausdrücklicher Zustimmung der Serafino Oase gestattet.

(4) Das eigenmächtige Betreten von Wohnräumen, Nebengebäuden, Stallungen, Tierzimmern oder sonstigen nicht freigegebenen Bereichen ist untersagt.

(5) Besucher verpflichten sich, die Privatsphäre der Familie sowie den laufenden Betrieb jederzeit zu respektieren.


§ 31 Verhalten während des Aufenthaltes

(1) Besucher haben sämtliche Anweisungen der Serafino Oase unverzüglich zu befolgen.

(2) Tiere dürfen ausschließlich nach Aufforderung angefasst oder aufgenommen werden.

(3) Das eigenmächtige Öffnen von Türen, Boxen, Gehegen oder sonstigen Tierunterkünften ist untersagt.

(4) Lautes Verhalten, hektische Bewegungen oder sonstige Handlungen, welche die Tiere verunsichern oder belasten können, sind zu unterlassen.

(5) Das Mitbringen eigener Tiere ist ausschließlich nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung zulässig.


§ 32 Foto-, Film- und Tonaufnahmen

(1) Das Anfertigen von Foto-, Video- oder Tonaufnahmen ist ausschließlich mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der Serafino Oase zulässig.

(2) Dies gilt insbesondere für Aufnahmen von

  • Welpen,
  • Kitten,
  • Zuchttieren,
  • Familienangehörigen,
  • Mitarbeitern,
  • privaten Wohnbereichen,
  • Betriebsräumen,
  • sicherheitsrelevanten Einrichtungen,
  • anderen Besuchern.

(3) Ohne ausdrückliche Zustimmung dürfen derartige Aufnahmen weder veröffentlicht noch an Dritte weitergegeben werden.

(4) Das gilt auch für Aufnahmen, die während eines Kennenlerntermins oder Besuches entstanden sind.


§ 33 Drohnen und technische Aufnahmen

(1) Der Einsatz von Drohnen oder vergleichbaren Fluggeräten über dem Grundstück der Serafino Oase ist untersagt.

(2) Gleiches gilt für sonstige technische Einrichtungen, die geeignet sind, Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen ohne Zustimmung anzufertigen.


§ 34 Webcam

(1) Webcamzugänge dienen ausschließlich der Beobachtung der Tiere.

(2) Die Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln.

(3) Eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig.

(4) Bildschirmaufnahmen, Mitschnitte oder Veröffentlichungen der Webcam sind ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Serafino Oase untersagt.

(5) Die Serafino Oase ist berechtigt, Webcamzugänge jederzeit zu sperren oder zeitweise zu deaktivieren, insbesondere bei

  • technischen Störungen,
  • Wartungsarbeiten,
  • organisatorischen Gründen,
  • Schutz der Tiere,
  • Datenschutz,
  • Missbrauch,
  • Weitergabe der Zugangsdaten.

§ 35 Hausrecht

(1) Die Serafino Oase übt auf sämtlichen Grundstücks- und Betriebsflächen das Hausrecht aus.

(2) Den Anweisungen der Inhaber sowie sämtlicher Mitarbeiter ist jederzeit Folge zu leisten.

(3) Der Zutritt kann jederzeit verweigert oder beendet werden, wenn dies aus Gründen des Tierwohls, der Sicherheit oder des ordnungsgemäßen Betriebsablaufs erforderlich ist.


§ 36 Hausverbot

(1) Die Serafino Oase ist berechtigt, gegenüber Personen ein befristetes oder dauerhaftes Hausverbot auszusprechen.

(2) Ein Hausverbot kann insbesondere ausgesprochen werden bei:

  • Beleidigungen,
  • Bedrohungen,
  • aggressivem Verhalten,
  • körperlichen Übergriffen,
  • Missachtung von Anweisungen,
  • Störung des Betriebsablaufs,
  • Verstößen gegen diese AGB,
  • Gefährdung von Menschen oder Tieren,
  • unerlaubten Aufnahmen,
  • Veröffentlichung geschützter Inhalte,
  • nachhaltigem Vertrauensverlust.

(3) Ein Hausverbot kann sämtliche Leistungen der Serafino Oase umfassen.


§ 37 Schutz der Mitarbeiter und der Familie

(1) Die Serafino Oase duldet keinerlei beleidigendes, diskriminierendes, respektloses oder bedrohendes Verhalten gegenüber Familienangehörigen, Mitarbeitern oder sonstigen im Auftrag der Serafino Oase tätigen Personen.

(2) Bei entsprechenden Vorfällen ist die Serafino Oase berechtigt,

  • Kennenlerntermine sofort zu beenden,
  • Reservierungen aufzuheben,
  • Kaufverhandlungen abzubrechen,
  • Webcamzugänge zu sperren,
  • WhatsApp-Gruppen zu verlassen oder Teilnehmer auszuschließen,
  • Hausverbote auszusprechen.

(3) Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Ansprüche bleibt hiervon unberührt.


§ 38 Datenschutz und Dokumentation

(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

(2) Die Serafino Oase ist berechtigt, den Vermittlungsprozess zu dokumentieren.

(3) Hierzu gehören insbesondere:

  • Fragebogen,
  • Reservierungen,
  • Besuchsprotokolle,
  • Kaufvertrag,
  • Übergabeprotokolle,
  • Foto- und Videodokumentationen,
  • Kommunikationsverläufe,
  • Zahlungsnachweise,
  • sonstige vertragsrelevante Unterlagen.

(4) Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung der Serafino Oase.

 

§ 39 Haftung

(1) Die Serafino Oase haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

(2) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet die Serafino Oase nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und ausschließlich auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

(4) Für die weitere Entwicklung, Erziehung, Haltung, Ausbildung oder Pflege des Tieres nach der Übergabe übernimmt die Serafino Oase keine Haftung.

(5) Die Serafino Oase haftet nicht für Schäden, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Interessenten oder Käufers beruhen.


§ 40 Sachliche Kritik und Rufschutz

(1) Die Serafino Oase respektiert das Recht auf freie Meinungsäußerung.

(2) Bewertungen und öffentliche Äußerungen sollen ausschließlich auf tatsächlich selbst gemachten Erfahrungen beruhen sowie sachlich und wahrheitsgemäß erfolgen.

(3) Unzulässig sind insbesondere:

  • bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen,
  • Schmähkritik,
  • Beleidigungen,
  • Verleumdungen,
  • üble Nachrede,
  • bewusst irreführende Darstellungen,
  • Veröffentlichungen, die geeignet sind, den Ruf der Serafino Oase oder ihrer Familie wider besseres Wissen zu schädigen.

(4) Die Serafino Oase behält sich bei rechtswidrigen Veröffentlichungen ausdrücklich die Geltendmachung sämtlicher zivil- und strafrechtlicher Ansprüche vor.


§ 41 Bewertungen auf Google, Google Maps und vergleichbaren Plattformen

(1) Bewertungen auf Google, Google Maps oder vergleichbaren Bewertungsplattformen sollen ausschließlich auf eigenen tatsächlichen Erfahrungen im Zusammenhang mit der Zucht der Serafino Oase beruhen.

(2) Bewertungen dürfen insbesondere keine:

  • unwahren Tatsachenbehauptungen,
  • beleidigenden Inhalte,
  • irreführenden Darstellungen,
  • personenbezogenen Daten Dritter,
  • vertraulichen Informationen aus dem Vermittlungsprozess

enthalten.

(3) Die Serafino Oase ist berechtigt, gegen rechtswidrige Bewertungen sämtliche gesetzlichen Ansprüche geltend zu machen.


§ 42 Social Media

(1) Veröffentlichungen in sozialen Netzwerken dürfen die Rechte der Serafino Oase, ihrer Familie, ihrer Mitarbeiter sowie anderer Interessenten und Käufer nicht verletzen.

(2) Insbesondere unzulässig sind Veröffentlichungen von:

  • Webcam-Inhalten,
  • Besuchsaufnahmen,
  • nicht freigegebenen Bildern oder Videos,
  • privaten Bereichen,
  • personenbezogenen Daten anderer Interessenten,
  • internen Informationen,
  • vertraulichen Kommunikationsinhalten.

(3) Die Weitergabe von Inhalten aus WhatsApp-Gruppen, geschlossenen Informationsbereichen oder sonstigen nicht öffentlichen Kommunikationswegen ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Serafino Oase unzulässig.


§ 43 Geistiges Eigentum

(1) Sämtliche von der Serafino Oase erstellten Inhalte, insbesondere Texte, Fotografien, Videos, Grafiken, Logos, Konzepte, Fragebögen, Informationsunterlagen, Welpenmappen, Kittenmappen, Verträge, Formulare sowie Schulungs- und Beratungsmaterialien sind urheberrechtlich oder durch sonstige Schutzrechte geschützt.

(2) Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe oder sonstige Nutzung über den privaten Eigengebrauch hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Serafino Oase.

(3) Dies gilt auch für auszugsweise Übernahmen sowie für digitale Veröffentlichungen.


§ 44 Höhere Gewalt

(1) Kann die Serafino Oase Leistungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse vorübergehend nicht erbringen, bestehen hieraus keine Schadensersatzansprüche.

(2) Hierzu gehören insbesondere:

  • Naturkatastrophen,
  • Brand,
  • Hochwasser,
  • Sturm,
  • Strom- oder Internetausfälle,
  • behördliche Anordnungen,
  • Tierseuchen,
  • Pandemien,
  • erhebliche Erkrankungen,
  • sonstige unvorhersehbare Ereignisse.

(3) Die Serafino Oase informiert betroffene Interessenten schnellstmöglich über wesentliche Änderungen.


§ 45 Änderungen dieser AGB

(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

(2) Maßgeblich für den jeweiligen Vertrag sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.


§ 46 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.


§ 47 Rechtswahl

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.


§ 48 Inkrafttreten

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft und gelten für sämtliche ab diesem Zeitpunkt begründeten Geschäftsbeziehungen zwischen der Serafino Oase und Interessenten, Reservierungsinhabern sowie Käufern von Tieren aus der Zucht.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Mobiler Tierpflegeservice / Hausbesuche – Serafino Oase

Teil I – Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Hausbesuche und mobilen Tierpflegeleistungen der Serafino Oase.

(2) Sie gelten insbesondere für:

  • Fellpflege,
  • Baden,
  • Bürsten,
  • Entfilzungen,
  • Unterwollentfernung,
  • Schurarbeiten,
  • Formschnitte,
  • Konturschnitte,
  • Krallenpflege,
  • Ohrenpflege,
  • Zahnpflege,
  • sonstige Pflegeleistungen,
  • Beratungsleistungen,
  • alle im Zusammenhang mit einem Hausbesuch vereinbarten Zusatzleistungen.

(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Tierhalters werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Serafino Oase ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

(4) Mit der Terminvereinbarung erkennt der Tierhalter diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.


§ 2 Vertragsabschluss

(1) Eine Anfrage stellt noch keinen Anspruch auf einen Hausbesuch dar.

(2) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Serafino Oase den Termin ausdrücklich bestätigt hat.

(3) Ein Anspruch auf Durchführung eines Hausbesuchs besteht nicht.

(4) Die Serafino Oase entscheidet nach eigenem Ermessen, ob ein Hausbesuch durchgeführt wird.


§ 3 Anfahrtsgebiet

(1) Hausbesuche werden ausschließlich innerhalb des von der Serafino Oase festgelegten Einsatzgebietes durchgeführt.

(2) Außerhalb dieses Gebietes kann ein Hausbesuch im Einzelfall vereinbart werden.

(3) Hierfür können zusätzliche Anfahrtskosten gemäß der jeweils gültigen Preisliste berechnet werden.


§ 4 Voraussetzungen für einen Hausbesuch

(1) Der Tierhalter hat sicherzustellen, dass am vereinbarten Ort geeignete Arbeitsbedingungen bestehen.

(2) Hierzu gehören insbesondere:

  • ausreichend Platz,
  • ausreichende Beleuchtung,
  • ein sicherer Arbeitsplatz,
  • Zugang zu Strom,
  • Zugang zu Wasser, soweit für die vereinbarte Leistung erforderlich.

(3) Der Arbeitsplatz muss so beschaffen sein, dass eine sichere und tierschutzgerechte Durchführung der Pflege möglich ist.

(4) Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann die Durchführung der Leistung verweigert oder abgebrochen werden.

 

§ 20 Zahlung bei Hausbesuchen

(1) Sämtliche Kosten des Hausbesuchs einschließlich Anfahrtspauschale und vereinbarter Pflegeleistungen sind vor dem vereinbarten Termin vollständig zu bezahlen.

(2) Die Zahlung muss spätestens innerhalb der in der Termin- oder Zahlungsbestätigung genannten Frist bei der Serafino Oase eingegangen sein.

(3) Barzahlung bei Hausbesuchen ist ausgeschlossen.

(4) Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht oder nicht vollständig, ist die Serafino Oase berechtigt, den Hausbesuch nicht durchzuführen.

(5) Bereits vereinbarte Stornierungs- und Ausfallregelungen bleiben hiervon unberührt.


Ergänzung zu § 4 Voraussetzungen für einen Hausbesuch

(1) Der Tierhalter hat sicherzustellen, dass am vereinbarten Ort geeignete Arbeitsbedingungen bestehen.

(2) Hierzu gehören insbesondere:

  • ausreichend Platz,
  • ausreichende Beleuchtung,
  • eine geeignete, stabile, sichere und hygienisch nutzbare Arbeitsfläche,
  • Zugang zu Strom,
  • Zugang zu Wasser, soweit dies für die vereinbarte Leistung erforderlich ist,
  • ausreichend Bewegungsfreiheit für eine sichere Durchführung der Pflege.

(3) Die Arbeitsfläche muss der Größe und dem Gewicht des Tieres entsprechen und so beschaffen sein, dass das Tier sicher behandelt werden kann.

(4) Der Tierhalter stellt für die Durchführung des Hausbesuchs ausreichend saubere und geeignete Handtücher zur Verfügung.

(5) Sind keine geeignete Arbeitsfläche oder keine ausreichenden Handtücher vorhanden, ist die Serafino Oase berechtigt, die Behandlung nicht zu beginnen oder abzubrechen.

(6) In diesem Fall gelten die vereinbarten Regelungen über den Ausfall oder Abbruch eines Hausbesuchs.


Ergänzung zu § 4 Voraussetzungen für einen Hausbesuch

(1) Der Tierhalter hat sicherzustellen, dass am vereinbarten Ort geeignete Arbeitsbedingungen bestehen.

(2) Hierzu gehören insbesondere:

  • ausreichend Platz,
  • ausreichende Beleuchtung,
  • eine geeignete, stabile, sichere und hygienisch nutzbare Arbeitsfläche,
  • Zugang zu Strom,
  • Zugang zu Wasser, soweit dies für die vereinbarte Leistung erforderlich ist,
  • ausreichend Bewegungsfreiheit für eine sichere Durchführung der Pflege.

(3) Die Arbeitsfläche muss der Größe und dem Gewicht des Tieres entsprechen und so beschaffen sein, dass das Tier sicher behandelt werden kann.

(4) Der Tierhalter stellt für die Durchführung des Hausbesuchs ausreichend saubere und geeignete Handtücher zur Verfügung.

(5) Sind keine geeignete Arbeitsfläche oder keine ausreichenden Handtücher vorhanden, ist die Serafino Oase berechtigt, die Behandlung nicht zu beginnen oder abzubrechen.

(6) In diesem Fall gelten die vereinbarten Regelungen über den Ausfall oder Abbruch eines Hausbesuchs.

 


§ 5 Anwesenheit des Tierhalters

(1) Während des Hausbesuchs muss der Tierhalter oder eine von ihm bevollmächtigte volljährige Person anwesend sein.

(2) Diese Person muss berechtigt sein, Entscheidungen über das Tier zu treffen.

(3) Verlässt der Tierhalter den Einsatzort ohne vorherige Zustimmung der Serafino Oase, kann die Behandlung beendet werden.


§ 6 Gesundheitszustand des Tieres

(1) Der Tierhalter verpflichtet sich, sämtliche Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten sowie sonstige Besonderheiten vor dem Hausbesuch vollständig mitzuteilen.

(2) Hierzu gehören insbesondere:

  • ansteckende Erkrankungen,
  • Parasitenbefall,
  • Beißvorfälle,
  • Aggressionsverhalten,
  • Angstverhalten,
  • Herz- oder Atemwegserkrankungen,
  • Epilepsie,
  • Allergien,
  • Trächtigkeit,
  • sonstige gesundheitliche Einschränkungen.

(3) Werden wesentliche Angaben verschwiegen oder falsch mitgeteilt, ist die Serafino Oase berechtigt, die Behandlung abzubrechen.


§ 7 Sicherung des Tieres

(1) Der Tierhalter ist verpflichtet, das Tier bis zum Beginn der Behandlung sicher unter Kontrolle zu halten.

(2) Andere Tiere, die nicht behandelt werden, sind während der Behandlung so zu sichern, dass eine Gefährdung oder Behinderung ausgeschlossen ist.

(3) Kinder oder andere Personen dürfen den Ablauf der Behandlung nicht stören.


§ 8 Verhalten des Tierhalters

(1) Der Tierhalter verpflichtet sich, einen störungsfreien Ablauf der Behandlung zu gewährleisten.

(2) Als störendes Verhalten gelten insbesondere:

  • Zurufen während der Behandlung,
  • Eingreifen in den Behandlungsablauf,
  • Festhalten des Tieres entgegen den Anweisungen,
  • widersprüchliche Anweisungen an das Tier,
  • sonstige Handlungen, welche die Sicherheit oder den Ablauf beeinträchtigen.

(3) Wird die Behandlung hierdurch erheblich erschwert oder unmöglich gemacht, ist die Serafino Oase berechtigt, die Behandlung abzubrechen.

§ 9 Durchführung der Pflegeleistung

(1) Die Serafino Oase führt sämtliche Pflegeleistungen nach bestem Wissen, fachlicher Erfahrung sowie unter Beachtung des Tierwohls durch.

(2) Maßgeblich für den Umfang der Behandlung sind ausschließlich die zuvor vereinbarten Leistungen.

(3) Zusätzliche Leistungen werden nur nach vorheriger Zustimmung des Tierhalters durchgeführt, sofern keine sofortige Maßnahme zum Schutz des Tieres erforderlich ist.


§ 10 Verfilzungen

(1) Der Tierhalter wird darauf hingewiesen, dass starke Verfilzungen Schmerzen, Hautverletzungen sowie erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen verursachen können.

(2) Ist eine Entfilzung aus tierschutzrechtlichen oder gesundheitlichen Gründen nicht mehr vertretbar, entscheidet die Serafino Oase nach pflichtgemäßem Ermessen über eine notwendige Schur.

(3) Das Tierwohl hat hierbei stets Vorrang vor kosmetischen Wünschen.

(4) Der Tierhalter erklärt sich mit einer notwendigen Fellkürzung einverstanden, sofern diese zum Schutz des Tieres erforderlich ist.

(5) Reklamationen hinsichtlich der Felllänge oder des äußeren Erscheinungsbildes sind ausgeschlossen, soweit die Fellkürzung aus Gründen des Tierwohls erforderlich war.


§ 11 Unterwollentfernung

(1) Die Entfernung von Unterwolle erfolgt entsprechend dem Gesundheitszustand, der Fellstruktur und der Belastbarkeit des Tieres.

(2) Ein vollständiges Entfernen sämtlicher Unterwolle kann nicht garantiert werden.


§ 12 Baden und Föhnen

(1) Baden und Föhnen erfolgen ausschließlich, soweit dies dem Gesundheitszustand des Tieres nicht entgegensteht.

(2) Die verwendeten Pflegeprodukte werden nach fachlicher Einschätzung ausgewählt.

(3) Für allergische Reaktionen aufgrund bisher unbekannter Unverträglichkeiten übernimmt die Serafino Oase keine Haftung, sofern diese nicht auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruht.


§ 13 Arbeiten mit dem Blower

(1) Der Einsatz eines Blowers erfolgt ausschließlich unter Berücksichtigung des Gesundheitszustandes und der Belastbarkeit des Tieres.

(2) Zeigt das Tier erhebliche Angst, Stress oder gesundheitliche Auffälligkeiten, kann auf den Einsatz ganz oder teilweise verzichtet werden.


§ 14 Krallenpflege

(1) Die Krallenpflege erfolgt mit größtmöglicher Sorgfalt.

(2) Aufgrund individueller anatomischer Gegebenheiten kann eine vollständige Kürzung nicht in jedem Fall erfolgen.

(3) Der Tierhalter wird darauf hingewiesen, dass insbesondere bei sehr langen Krallen das Leben (Blutgefäß) weit in die Kralle hineinreichen kann.


§ 15 Ohrenpflege

(1) Sichtbare Verschmutzungen der Ohren können im Rahmen der vereinbarten Pflege entfernt werden.

(2) Auffälligkeiten werden dem Tierhalter mitgeteilt.

(3) Eine tierärztliche Diagnose oder Behandlung erfolgt nicht.


§ 16 Zahnpflege

(1) Zahnreinigungen erfolgen ausschließlich im vereinbarten Umfang.

(2) Die Zahnsteinentfernung ohne Narkose ersetzt keine tierärztliche Zahnbehandlung.

(3) Bei auffälligen Veränderungen wird der Tierhalter auf einen Tierarzt verwiesen.


§ 17 Abbruch der Behandlung

(1) Die Serafino Oase ist berechtigt, eine Behandlung jederzeit ganz oder teilweise abzubrechen, wenn

  • die Sicherheit gefährdet ist,
  • das Tier nicht mehr sicher behandelt werden kann,
  • gesundheitliche Risiken bestehen,
  • das Tier erheblichen Stress zeigt,
  • der Tierhalter den Ablauf stört,
  • tierschutzrechtliche Gründe entgegenstehen.

(2) Bereits erbrachte Leistungen bleiben entsprechend den vereinbarten Preisen vergütungspflichtig.

(3) Weitergehende Ansprüche der Serafino Oase bleiben hiervon unberührt.


§ 18 Notfälle während des Hausbesuchs

(1) Tritt während der Behandlung eine gesundheitliche Notsituation ein, ist die Serafino Oase berechtigt, die Behandlung unverzüglich zu unterbrechen.

(2) Ist eine tierärztliche Versorgung erforderlich und der Tierhalter nicht in der Lage, diese selbst zu veranlassen, entscheidet die Serafino Oase nach pflichtgemäßem Ermessen über die notwendigen Sofortmaßnahmen.

(3) Sämtliche Entscheidungen erfolgen ausschließlich unter Berücksichtigung des Tierwohls.


§ 19 Ablehnung einzelner Leistungen

(1) Die Serafino Oase ist berechtigt, einzelne Pflegeleistungen abzulehnen, wenn deren Durchführung

  • das Tier gefährden würde,
  • tierschutzwidrig wäre,
  • aus gesundheitlichen Gründen nicht vertretbar erscheint,
  • aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist.

(2) Die Ablehnung einzelner Leistungen begründet keinen Anspruch auf Durchführung dieser Maßnahmen.

§ 21 Preise

(1) Es gelten ausschließlich die zum Zeitpunkt der Buchung veröffentlichten Preise der Serafino Oase.

(2) Maßgeblich ist die jeweils gültige Preisliste auf der Website oder eine individuell schriftlich bestätigte Preisvereinbarung.

(3) Preisänderungen gelten ausschließlich für Buchungen, die nach Inkrafttreten der geänderten Preisliste erfolgen.


§ 22 Anfahrt

(1) Hausbesuche erfolgen ausschließlich innerhalb des von der Serafino Oase festgelegten Einsatzgebietes.

(2) Für die Anfahrt wird eine Anfahrtspauschale gemäß der jeweils gültigen Preisliste berechnet.

(3) Entstehen aufgrund unzutreffender Adressangaben, fehlender Erreichbarkeit oder sonstiger vom Tierhalter zu vertretender Umstände zusätzliche Fahrtkosten oder Wartezeiten, können diese gesondert berechnet werden.

(4) Der Tierhalter hat sicherzustellen, dass ein geeigneter und legaler Parkplatz in zumutbarer Entfernung zum Einsatzort zur Verfügung steht. Entstehen Parkgebühren oder sonstige notwendige Kosten, können diese dem Tierhalter in Rechnung gestellt werden.


§ 23 Zahlung

(1) Sämtliche Kosten des Hausbesuchs einschließlich Anfahrtspauschale und vereinbarter Zusatzleistungen sind vor dem vereinbarten Termin vollständig zu bezahlen.

(2) Der Zahlungseingang muss spätestens bis zu dem von der Serafino Oase mitgeteilten Zeitpunkt erfolgt sein.

(3) Barzahlungen oder Kartenzahlungen vor Ort werden nicht angenommen.

(4) Geht die Zahlung nicht rechtzeitig oder nicht vollständig ein, ist die Serafino Oase berechtigt, den Termin abzusagen oder anderweitig zu vergeben.

(5) Hiervon bleiben vereinbarte Stornierungs- oder Ausfallkosten unberührt.


§ 24 Terminverschiebung und Stornierung

(1) Terminverschiebungen oder Stornierungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).

(2) Es gelten die auf der Website veröffentlichten Stornierungsbedingungen der Serafino Oase.

(3) Maßgeblich für die Einhaltung der Fristen ist der Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung.


§ 25 Nichterreichbarkeit des Tierhalters

(1) Ist der Tierhalter zum vereinbarten Termin nicht anwesend oder trotz vereinbartem Termin nicht erreichbar, gilt der Termin als ausgefallen.

(2) Hierdurch entstehende Anfahrts-, Warte- und Ausfallkosten können entsprechend der jeweils gültigen Preisliste berechnet werden.

§ 26 Haftung

(1) Die Serafino Oase haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden haftet die Serafino Oase unbeschränkt.

(3) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet die Serafino Oase nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(4) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.


§ 27 Hausrecht am Einsatzort

(1) Die Serafino Oase ist berechtigt, einen Hausbesuch jederzeit abzubrechen oder abzulehnen, wenn eine sichere Durchführung der vereinbarten Leistungen nicht möglich ist.

(2) Dies gilt insbesondere bei:

  • Gefährdung der Mitarbeiter,
  • aggressivem Verhalten von Personen oder Tieren,
  • unzureichenden hygienischen Bedingungen,
  • fehlender geeigneter Arbeitsfläche,
  • fehlenden Handtüchern,
  • unzureichender Beleuchtung,
  • fehlendem Strom- oder Wasseranschluss, soweit erforderlich,
  • erheblichen Störungen des Arbeitsablaufs.

(3) Bereits entstandene Vergütungsansprüche bleiben hiervon unberührt.


§ 28 Foto- und Videodokumentation

(1) Die Serafino Oase ist berechtigt, vor, während und nach der Behandlung Foto- und Videoaufnahmen des Tieres anzufertigen, soweit dies der Dokumentation, Qualitätssicherung oder Beweissicherung dient.

(2) Eine Veröffentlichung erfolgt ausschließlich mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Tierhalters oder aufgrund einer gesetzlichen Grundlage.


§ 29 Datenschutz

(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

(2) Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung der Serafino Oase.


§ 30 Sachliche Kritik und Rufschutz

(1) Die Serafino Oase respektiert das Recht auf freie Meinungsäußerung.

(2) Öffentliche Bewertungen und Äußerungen sollen ausschließlich auf eigenen tatsächlichen Erfahrungen beruhen sowie sachlich und wahrheitsgemäß erfolgen.

(3) Unzulässig sind insbesondere:

  • bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen,
  • Schmähkritik,
  • Beleidigungen,
  • Verleumdungen,
  • üble Nachrede,
  • bewusst irreführende Darstellungen.

(4) Bei rechtswidrigen Veröffentlichungen behält sich die Serafino Oase die Geltendmachung sämtlicher gesetzlicher Ansprüche vor.


§ 31 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.


§ 32 Rechtswahl

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.


§ 33 Inkrafttreten

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft und gelten für sämtliche Hausbesuche und mobilen Tierpflegeleistungen der Serafino Oase ab diesem Zeitpunkt.